Liebe Wissende,
gibt es irgendeine „Norm“ was in einer Kündigung (Mietvertrag) stehen muss? - Gehört eine Anrede dazu? - Die Frage klingt ein wenig blöd, aber ich mag es nicht durch Formfehler vermasseln…
Vielen Dank für eure Hilfe!
Matuja
Liebe Wissende,
gibt es irgendeine „Norm“ was in einer Kündigung (Mietvertrag) stehen muss? - Gehört eine Anrede dazu? - Die Frage klingt ein wenig blöd, aber ich mag es nicht durch Formfehler vermasseln…
Vielen Dank für eure Hilfe!
Matuja
kurz und bündig
Name
Adresse
Betr: Wohnungsadresse, Stockwerk, Mietvertrag vom xx.xx.xxxx
Hallo,
hiermit kündige ich betreffende Wohnung fristgerecht zum
yy.yy.yyyy (am besten nicht verrechnen)
mfg
(unterschriften aller mieter dieser wohnung) -> wichtig
DATUM
Nicht nur alle Mieter im Mietvertrag genannten Mieter sondern auch alle im Mietvertrag genannten Vermiete müssen im Anschreien genannt sein.
Gruss Günter
Achtung !!!
Bei Mietverträgen vor dem 01.09.2001 und bei eine derzeit noch längeren Kündigungsfrist als drei Monate die Kündigung so absenden, dass der Vermieter diese erst zum 02.06. erhält. Dann kann nach neuem Recht ab 01.06. auch hier drei Monate beachtet werden.
Gruss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
DANKE owT
Danke