hallo aus berlin,
man stelle sich vor ein mieter im 3. OG habe eine badewanne in der mietwohnung welche nicht 100% korrekt ausgerichtet worden ist vom vermieter. die silikonverblendung zwischen wanne und wand reisst mit der zeit millimeterweise und durch den sehr duennen schlitz fliesst wenig aber lange duschwasser. die badewanne ist verkleidet was also mit dem wasser passiert was da runter laeuft kann der mieter gar nich mitkriegen.
irgendwann meldet der mieter drunter im 2. OG einen wasserschaden - genau unter der badewanne. der hausmeister kommt in den 3. stock und merkt das da ein riss ist und zaehlt eins und eins zusammen. der mieter im 3. OG faellt aus allen wolken weil er immer dachte das das sickerwasser eine sehr kleine menge pro dusche sei und schon unter der badewanne irgendeine art auffangvorrichtung sei (nie lief wasser unter der badewanne in das eigene bad!)
nun muss die badewanne raus und der boden trockengelegt werden, und im schlimmsten fall entstehen hohe kosten durch bodensanierung je nachdem wie es halt unter der badewanne (silikonriss ist schon lange da …) halt nun aussieht.
wer zahlt das? sind leicht 1000 bis 5000 eu alles zusammen.
gruesse
Hallo, der Mieter muss Schäden, die sich zeigen, melden.
Unterlässt er dies, obwohl der Schaden sichtbar ist, muss er für Folgeschäden haften.
Für den Ausganschaden natürlich nicht.
Eigene HaftpflichtVS informieren 48Stunden nach Erkennen des Schadens hier die Meldung der HV.
Jakob
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Hallo,
wenn der Mieter den Mangel nicht erkennen konnte, haftet der Vermieter. Hier war es aber wohl so, dass der Mieter den Schaden/Mangel kennt und irrtümlich davon ausgegangen sein will, dass unter der Duschwanne eine Auffangwanne für austretende Wasser besteht. Der Mieter sollte hier auf jeden Fall seine Versicherung verständigen und den Schaden mitteilen. Um Auslegungsprobeme zu umgehen sollte der Mieter seine Versicherung auch informieren, wenn er den Schaden nicht gemeldet hat.
Grüsse Günter
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