Hi,
mein Sohn benötigt eine Elternbürgschaft für seinen Mietvertrag. Nur wissen wir beide nicht, wie eine derartige formlos formuliert wird. Kann uns jemand helfen?
Danke, Anja (& Felix)
Hi,
mein Sohn benötigt eine Elternbürgschaft für seinen Mietvertrag. Nur wissen wir beide nicht, wie eine derartige formlos formuliert wird. Kann uns jemand helfen?
Danke, Anja (& Felix)
Hi,
meine Eltern mußten dies auch oft für mich tun, als ich noch studiert habe. Aber: Im Falle des Falles müßt ihr dann auch die Miete des Sohnemanns übernehmen, wenn er mal nicht zahlen kann. Dann kommt der Vermieter mit seinen Forderungen direkt zu euch.
Kann total formlos sein: Hiermit bestätigen wir, xy, dass unser Sohn xy für die regelmäßige monatliche Mietzahung incl. aller Nebenkosten xy laut Mietvertrag aufkommen wird.(Wenn ihr ganz freundlich sein wollt: Mögliche Mietausstände werden von uns übernommen.)
MFG
XY
Mein Vermieter wollte eine Bescheinígung vom Arbeitgeber (direkter gesagt eine Kopie meiner Abrechung). Habe meinen Arbeitgeber gebeten, etwas aufzusetzen. Er schrieb, dass er der Meinung sei, ich könne mir eine 3 Zimmerwohnung leisten. Vermieter hat blöd geguckt, es aber geschluckt. Meine Einkomen geht niemanden etwas an.
Wenn das alles dem Vermieter nicht reicht, wird er sich schon melden.
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Hallo,
Hiermit bestätigen wir, xy, dass
unser Sohn xy für die regelmäßige monatliche Mietzahung incl.
aller Nebenkosten xy laut Mietvertrag aufkommen wird.(Wenn ihr
ganz freundlich sein wollt: Mögliche Mietausstände werden von
uns übernommen.)
MFG
XY
Der erste Teil ist aber gerade keine Bürgschaft. Nur der in Klammern stehende Teil befasst sich mit der Schuldübernahme im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Filius.
Gruß vom Wiz
Hallo,
dan lasst den Zusatz weg. Dann habt ihr keinen Kopf in der juristischen Schlinge. Meine Studienerfahrung hat mir gezeigt, dass die Vermieter die Unwissenheit der Eltern hinnehmen.
Wenn nicht, dann würde ich mich freundlich entschuldigen und ihn fragen, was er denn gerne auf Papier haben möchte.
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Hallo Anja,
ich musste auch erst eine Bürgschaft schreiben. Ich habe sie dann so formuliert:
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Für sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zwischen dem Vermieter
… Vermieter
und
den Mietern
… Mieter
für die im … Adresse … gelegene Wohnung übernehme ich unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage die selbstschuldnerische Bürgschaft.
Ort, Datum Unterschrift
Nähere Angaben zur Bürgschaftserklärung:
Vor- und Zuname des Bürgen: …
Anschrift: …
Geburtsdatum: …
Ich bestätige, dass keine Lohn- oder Gehaltsabtretungen bzw. Pfändungen vorliegen und ich keine eidesstattliche Versicherung gemäß der Vollstreckungsschutzverordnung abgegeben habe. Ebenso versichere ich, dass meine Einkommensverhältnisse ausreichen, um eventuelle Verpflichtungen aus der o.g. Bürgschaft zu decken.
Ort, Datum Unterschrift
Liebe Grüße
Karin
Hallo,
es reicht hier aus "Wir übernehmen in gesamtschuldnerischer Haftung alle aus dem Mietverhältnis entstehenden Verpflichtungen für die Zeit bis zum … ( z.B. Ende des Studiums/Lehrzeit/bis zur Volljährigkeit)
Grüsse Günter
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