jemand hat ein möbliertes Zimmer in seiner Wohnung vermietet und einen Mietvertrag abgeschlossen. Da der Mieter einen Nachweis für Behörden brauchte, wurde ein Form-Vertrag unterschrieben.
(es wurde aber beschrieben, dass es sich um ein möbliertes Zimmer (mit Aufzählung der einzelnen Möbelstücke) innerhalb der Wohnung des Vermieters handelt, und auch Küche, Bad gemeinsam genutzt werden.)
Nun ist dem Vermieter aufgefallen, dass bei der Kündigungsfrist eine 3-Monatige Frist aufgeführt ist. (dieses Blabla mit den gesetzlichen Zeiten und so weiter…)
Nun ist es doch so, dass die Kündigung möblierter Zimmer 14-Tage zum Monatsende erfolgen kann.
Ist die Passage in dem Vertrag nichtig?
Gilt für den Vermeter die 3-Monats-Kündigungsfrist und für den Mieter die 14-Tage-Regelung?
Oder für beide die 14-Tage-Kündigungsfrist?
Wäre schön, wenn jemand dazu Auskunft geben kann.
jemand hat ein möbliertes Zimmer in seiner Wohnung vermietet
und einen Mietvertrag abgeschlossen. Da der Mieter einen
Nachweis für Behörden brauchte, wurde ein Form-Vertrag
unterschrieben.
(es wurde aber beschrieben, dass es sich um ein möbliertes
Zimmer (mit Aufzählung der einzelnen Möbelstücke) innerhalb
der Wohnung des Vermieters handelt, und auch Küche, Bad
gemeinsam genutzt werden.)
Nun ist dem Vermieter aufgefallen, dass bei der
Kündigungsfrist eine 3-Monatige Frist aufgeführt ist. (dieses
Blabla mit den gesetzlichen Zeiten und so weiter…)
Nun ist es doch so, dass die Kündigung möblierter Zimmer
14-Tage zum Monatsende erfolgen kann.
Ist die Passage in dem Vertrag nichtig?
Gilt für den Vermeter die 3-Monats-Kündigungsfrist und für den
Mieter die 14-Tage-Regelung?
Oder für beide die 14-Tage-Kündigungsfrist?
Wäre schön, wenn jemand dazu Auskunft geben kann.
Hallo,
selbstverständlich können Mieter und VM in solchen Fällen miteinander eine höhere Kündigungsfrist vereinbaren. Wenn hier also drei Monate vereinbart sind gilt dies für beide Seiten.