BGH-Urteil: Mietminderung + NK

Hallo,

folgende Pressemitteilung könnte für den einen oder anderen hier interessant sein:

Eine Minderung der Miete wegen erheblicher Wohnungsmängel schließt auch eine Reduzierung der Nebenkosten ein.

Wie der BGH in einem am Montag veröffentlichten Grundsatzurteil entschied, muss als Bemessungsgrundlage für eine Mietminderung die gesamte Bruttomiete herangezogen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Nebenkosten als Pauschale oder Vorauszahlung geleistet werden.

Das Aktenzeichen lautet: XII ZR 225/03

Gruß Steffen B.

Auch hallo.

Als kleine Serviceleistung der direkte Link zum Thema: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
(wie immer eine pdf-Datei)

mfg M.L.

Hallo,

vorab ein Sternchen für diesen wesentlichen Hinweis. Es ist immer wieder toll, wenn mehrere User sich beim BGH und anderen Instanzen tummeln und hier Infos liefern. Mit der Vielfalt der Infos kann die Qualität dieses Bretts noch weiter ausgebaut werden.

folgende Pressemitteilung könnte für den einen oder anderen
hier interessant sein:

Eine Minderung der Miete wegen erheblicher Wohnungsmängel
schließt auch eine Reduzierung der Nebenkosten ein.

Wie der BGH in einem am Montag veröffentlichten
Grundsatzurteil entschied, muss als Bemessungsgrundlage für
eine Mietminderung die gesamte Bruttomiete herangezogen
werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Nebenkosten als
Pauschale oder Vorauszahlung geleistet werden.

Das Aktenzeichen lautet: XII ZR 225/03

Nachdem das Urteil bereits veröffentlich ist und ausgedruckt werden kann, habe ich es mir - nicht ganz ohne Bauchschmerzen - kurz mal angesehen.

Der Auffassung des BGH kann man ja durchaus in der Interpretation des Gesetzestextes folgen. Es war eine Frage der Zeit, dass es zu diesem Urteil kommt.

Die Praktiker unter uns - ob in Kanzleien, in Mietervereinen, bei Haus und Grund oder in einer Wohnungsverwaltung - werden alles andere als glücklich sein.

Wenn ich die Gesamtmiete, bestehend aus Grundmiete und Nebenkosten z.B. um 10 % kürzen darf und ich setze eine Kaltmiete von 500 € als Beispiel voraus und 100 € Betriebskosten, so kürzen ich 10 % von 600 €, monatlich also 60 €. Fünfzig Euro entfallen auf die Kaltmiete, 10 € entfallen auf die Nebenkosten.

Wenn ich nun eine Nachforderung bei der Abrechnung der Vorauszahlungen bei der Betriebskostenabrechnung erhalten, wie beweise ich, dass diese Nachforderung unberechtigt ist.

Die Minderung der Vorauszahlungen um 10 % ist enthalten. Nun kann es aber ja durchaus sein, dass mein Mehrverbrauch nicht bei der Heizung liegt ( ich habe wegen des Wasserschaden gemindert), diese Kosten sich sogar gesenkt haben, jedoch die Kosten der Umlagen der Sachversicherungen oder Wasser/Abwasser die Nachforderung verursachen ? Ich schätze, dass hier in der Zukunft noch mehr als bisher gestritten wird. Ich glaube aber auch, dass wir alle gut beraten sind, wenn wir nur in Extremfällen die Gesamtmiete mindern.

Was meint das praktisch arbeitende Publikum dazu ?

Grüsse Günter