im Bundesgesetzblatt Nr. 30 vom 31.05.2005 wird unter „Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch“ der neue Text abgedruckt, der entscheidend für die Änderugn des Kündigungsrechtes bei Altmietverträgen ist. Der Text kann gelesen werden unter
Wichtig ist, dass die Kündigung spätestens am 03.06.2005 beim Vermieter eingegangen sein muss. Wer bereits früher gekündigt hat, und eine längere Frist nach dem alten Recht wie den 31.08.2005 hat, kann bis 03.06.2005 nochmals kündigen und dann gilt bereits diese Kündigung mit neuen Recht und die alte Kündigung verfällt.
Die Kündigungsfristen für Vermieter bleiben unverändert.
Hallo!
Leider kann ich unter dem Link keinen Gesetzestext lesen (oder ich weiß nicht, wo ich drauf klicken soll…).
Wie ist denn nun die neue Kündigungsfrist?
(Ist für mich nämlich grade sehr interessant, da ich grade heute meine Wohnung schriftlich kündige und diese schnellstmöglich los werden will, da ich schon nicht mehr drin wohne…)
Danke, Körst
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
die neue Kündigungsfrist bei Altmietverträgen (vor 09/2001 geschlossen) liegt seit heute auch bei 3 Monaten.
Gruß
Nita
Hallo!
Leider kann ich unter dem Link keinen Gesetzestext lesen (oder
ich weiß nicht, wo ich drauf klicken soll…).
Wie ist denn nun die neue Kündigungsfrist?
(Ist für mich nämlich grade sehr interessant, da ich grade
heute meine Wohnung schriftlich kündige und diese
schnellstmöglich los werden will, da ich schon nicht mehr drin
wohne…)
die neue Kündigungsfrist bei Altmietverträgen (vor 09/2001
geschlossen) liegt seit heute auch bei 3 Monaten.
also,.bleíbt es generell bei 3monaten oder koennete
man auch früher aus der whg.-??
´konnte den link leider auch nicht öffnen:frowning:
habe meine whg zum 31.8 gekündigt und müsste dann
noch bis dahin miete zahlen,obwohl ich schon eine
andere whg habe
mfg maestria
Hallo!
Leider kann ich unter dem Link keinen Gesetzestext lesen (oder
ich weiß nicht, wo ich drauf klicken soll…).
Wie ist denn nun die neue Kündigungsfrist?
(Ist für mich nämlich grade sehr interessant, da ich grade
heute meine Wohnung schriftlich kündige und diese
schnellstmöglich los werden will, da ich schon nicht mehr drin
wohne…)
also,.bleíbt es generell bei 3monaten oder koennete
man auch früher aus der whg.-??
´konnte den link leider auch nicht öffnen:frowning:
habe meine whg zum 31.8 gekündigt und müsste dann
noch bis dahin miete zahlen,obwohl ich schon eine
andere whg habe
mfg maestria
Hallo Maestria,
durch das neue Gesetz wird die Kündigungsfrist der alten Verträge die oft bei sechs, neun bzw. 12 Monaten lag auch auf drei Monate gekürzt.
Die 3 Monatsfrist gilt erst seit 2001, also noch gar nicht so lange.
Aber das ist jetzt das Kürzeste was die gesetzlichen Bestimmungen erlauben.
Wenn du vorher aus dem Mietverhältnis heraus willst, dann nur mit Zustimmung deines jetzigen Vermieters. Mit diesem hast du ja einen Vertrag gekündigt und wärst sicher nicht einverstanden, wenn der Vermieter die dort geregelten Bestimmungen nach seinem persönlichen Gutdünken gestalten wollte.
Sollte der VM nicht zustimmen, dann kannst du höchstens noch versuchen die neue Wohnung erst später anzumieten.