Zustand von Fußboden und Wänden

Mal angenommen, jemand zieht demnächst in eine neue Wohnung. Der Vermieter hat vor, die Wohnung nur mit nackten Wänden ( meines Wissens Rigips&amp:stuck_out_tongue_winking_eye:utz) sowie Fußboden (Estrich&z.T. alte Dielen) zu übergeben. Da es sich die Mieter gemütlich machen wollen, steht Laminat und nur Farbe für Boden bzw. Wände zur Diskussion. Allerdings können die zukünftigen Mieter im Mietvertrag keine Klausel finden, wie mit den Wänden und Boden nach dem Auszug zu verfahren ist. Wer bezahlt den Laminat? MUSS ein Bodenbelag bei Neubezug vorhanden sein und MUSS unbedingt Tapete an die Wand bevor Farbe draufkommt?

Danke, Yves

Hi Yves,

Estrich als Boden ist völlig ausreichend, dito blanker Putz an den Wänden.

Bei Laminat gebe ich neben meiner Abneigung dagegen zu bedenken, daß in diesen Fällen (meist) die Türen unten abgesägt werden müssen.
Das muß!!! vorher mit dem Vermieter abgeklärt werden, sonst kann er bei Auszug neue Türen verlangen.

Auf den Kosten für das Laminat bleibst Du sowieso sitzen, da gilt das gleiche wier für Tapete; die zahlt ein Vermieter auch eher selten.

Farbe direkt auf den Putz/Rigips geht schon, ist für den Nachmieter aber eher lästig. Ob das fachgereht ist und ob der Vermieter im Zweifelsfall Entschädigung erfragen darf, kann ich aber nicht sagen.

Gandalf

Hallo,

vielleicht dann auch noch eine höhere als die ortsübliche Miete.

Beim Verlegen von Laminat muss der Mieter abklären, was bei einem Auszug zu geschehen hat. Dies muss schriftlich vereinbart werden. Darauf achten, wer Laminat verlegt, muss meist auch die Türen unten kürzen. Hier muss die Zustimmung des VM vorliegen und - was oft nicht beachtet wird - die Türe kann nicht einfach abgesägt verbleiben, sondern muss entsprechend behandelt werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass beim Aufwischen Feuchtigkeit in den unteren Teil der Türe eindringen kann und - je nach Beschaffenheit - der Türrahmen aufquillt.

Die Wände sollten man nie direkt streichen, sondern tapezieren und dann streichen. Achtung ! Wenn es sich um keinen Neubau handelt, mit einem Maler aus dem Bekanntenkreis die Wände prüfen, nicht dass vorsätzlich der Mieter renovieren muss, weil der VM weiss, wer tapeziert beschädigt die Wand. Und da soll so manche sich nachträglich Kaution und Zusatzmieten erschleichen.

Persönlich empfehle ich keinem Mieter solche Verträge einzugehen. Der Mieter sollte hier auch alle anderen Vereinbarungen jetzt schon am Ort durch einen Mieterverein prüfen lassen und künftig darauf achten, was bei den Betriebskosten abgerechnet wird.

Grüsse Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]