Hallo Jörg,
die hier geschilderten Probleme muss Dein VM regeln.
Angenommen ein Mieter bezieht ab 15.07.2005 eine Mietwohnung
neu. Die Wohnung ist 3 Jahre alt. Die Wohnung wird gestrichen
an den Mieter übergeben werden.
Auf wolkige Stelle achten, auch auch nicht gestrichene Fensterrahmen und Türen und wenn nicht ordnungsgemäss die Arbeit als unfachmännisch beanstanden und Nachbesserung verlangen. Ansonsten hast Du als Nachmieter dann beim Auszug das Problem zu lösen.
Die Wohnung wird mit Teppichböden und Parkett (im Wohnzimmer)
übergeben.
Angenommen der Teppich weist aus der Sicht des Mieters einige
Flecken auf, die nicht mehr als übliche Gebrauchsspuren
gelten. Laut Aussage der Vormieter bestünde für sie keine
Verpflichtung den Teppich fachmännisch zu reinigen, sondern
der Teppich solle gesaugt („besenrein“) übergeben werden.
Wenn nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass der Teppichboden bei Auszug gereinigt werden muss, gilt tatsächlich, dass der bisherige Mieter nur staubsaugen muss. Allerdings sind die hinterbliebenen Flecken als Schäden zu betrachten und - ein Problem des Vermieters - er muss den Mieter in Regress nehmen und in Deinem Mietvertrag müssen natürlich alle Flecken genau aufgenommen werden.
Kann der Mieter vom Vermieter verlangen, dass er diesen nach
Auszug der Vormieter und vor dem eigenen Einzug fachmännisch
reinigen (maschinell) lässt und bringt eine maschinelle
Reiningung wirklich nachhaltig etwas?
ja, die Frage ist ob er das macht.
Im Parkett sind einige kleinere räumlich begrenzte „Macken“
und die Versiegelung ist an diesen Stellen beschädigt.
Diese Macken müssen auf ejdne Fall, wenn sie nicht gerichtet werden, in den Mietvertrag. Bilder - auch vom Teppichboden - anfertigen.
Besteht dort Anspruch auf Behebung (Neuversiegelung) durch den
Vermieter? Falls nicht, bleibt dem Mieter wohl nichts anderes
übrig, als diese Stellen ins Wohnungsübergabeprotokoll mit
aufzunehmen, oder?
Weiterhin angenommen in einer Wand seien Schäden im Putz
entstanden (z.B. durch die Lehnenkante der Stühle).
Würde es dort reichen mit Putzmörtel/Moltofill diese Stellen
zu verfüllen und zu überstreichen? Oder, müsste dazu ein
Fachmann eingeschaltet werden?
Aber hallo, hier muss der VM doch sich wegen Schadenersatz wehren. Das hat doch nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun. Dies sind Schäden, die der bisherige Mieter auf seine Kosten beseitigen oder beseitigen lassen muss.
Vom VM die Beseitigung der Schäden und Mängel schriftlich verlangen und einen Termin setzen. Nicht länger als 14 Tage. Alle Mängel in Schriftform festhalten und eine Kopie als Anlage zum Mietvertrag auch an den Vermieter.
Grüsse Günter