NK-Abr. d. letzten 4 J. bei Gutschriften

Hallo Laura,

bitte künftig den Fragetext stehen lassen.

Die Mieterin kann die Abrechnungen ab 01.01.2002 verlangen. Bei der Abrechnung 2001 beginnt die Verjährung am 01.01.2002. Durch die Änderung des Schuldrechtreformgesetzes beträgt am 01.01.2002 die verjährung drei Jahre. 2001 ist also am 31.12.2004 verjährt. Dies gilt auch für Guthaben. 2002, 2003 und 2004 können abgerechnet werden.

Grüsse Günter

soviel ich weiss darf ab 22 uhr abgeschlossen werden.
ich wohne leider im 4.stock eines hinterhauses und muss ab 20 uhr 4 etagen runter, quer über den hof und dann zum vorderhaus um besucher einlassen zu können oder rauslassen zu können… stöhn… hätte ich das nur vorher gewusst hätte ich ne andere wohnung genommen.
es ist so unglaublich lästig soviel zu rennen wenns doch gegensprechanlage und summer gibt…

sonja

Hallo,

habe schlichtweg die Beantwortung der Frage zum Abschliessen vergessen.

Dieses Thema ist umstritten. Es wird in einem Zwei-Familien-Haus nichts dagegen einzuwenden sein, wenn ab 22.00 Uhr die Türe geschlossen wird. In einem Mehrfamilienhaus jedoch - mit Türsprecheanlage und Türöffner - wird niemand erwarten, dass ein Mieter/ein Bewohner bei jedem Besuch ständig den Fahrstuhl nutzen muss, damit geöffnet werden kann oder man muss Treppen laufen.

Grüsse Günter