Hallo,
angenommen ein Vermieter hat die Kündigung seiner Mieter erhalten. Wie muss er reagieren?Muss er einen Besichtigungstermin zwecks Mängelbeseitigung mit den Mietern ansetzen?Schriftlich?
Wie schaut es aus wenn der Mieter schon jetzt weiß, dass Verbesserungen an der Wohnung vorgenommen werden müssen, wie z.B. abgekrazte Tapeten durch die Mieterkatze?
Kann er in so einem Fall bei der BEgehung eine Gesamttapezierung des Raumes verlangen wenn gewisse Flächen bis auf den Putz abgekrazt sind?
Gibt es hierfür Rechtsgrundlagen?
Hallo,
angenommen ein Vermieter hat die Kündigung seiner Mieter
erhalten. Wie muss er reagieren?Muss er einen
Besichtigungstermin zwecks Mängelbeseitigung mit den Mietern
ansetzen?Schriftlich?
Kommt auf die Mieter an.
Besser ist es schon, Anzeige in die Zeitung Termine absprechen kann man erst wenn der Mieter zugestimmt hat.
Wie schaut es aus wenn der Mieter schon jetzt weiß, dass
Verbesserungen an der Wohnung vorgenommen werden müssen, wie
z.B. abgekrazte Tapeten durch die Mieterkatze?
Kann er in so einem Fall bei der BEgehung eine
Gesamttapezierung des Raumes verlangen wenn gewisse Flächen
bis auf den Putz abgekrazt sind?
Natürlich.
Gibt es hierfür Rechtsgrundlagen?
Der Mietvertrag und … Haftung des Tierhalters
Jakob
BGB § 833 Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.