Hallo,
unser Mietvertrag (wir sind die Mieter) ist zum 31.03.05 nach 5 Jahren abgelaufen. Wir hatten schon im Vorfeld öfters den Vermieter (zu dem wir ein sehr gutes, freundschaftliches Verhältnis haben) darauf angesprochen, wie wir weiter verfahren wollen. Er meinte damals, dass wir gerne nochmals 5 Jahre vereinbaren könnten und uns dann mal bei Gelegenheit zusammensetzen würden. Allerdings ist dies bisher nicht passiert. Kurz vor Ablauf des Mietvertrags habe ich nochmals nachgehakt, da hatte es aber zeitlich gerade nicht reingepasst und ich wurde mit einem Lächeln und der festen Zusage vertröstet, dass man uns ja sicher nicht rausschmeißen würde und ich mir da keinerlei Sorgen machen müsste! Man kenne sich doch und müsse einander vertrauen; Miete bleibt wie bisher, ich solle mir da echt keinen Kopf machen!
So, nun wohnen wir also schon seit 2 Monaten „ohne Mietvertrag“ weiterhin hier in der Wohnung und alles läuft auch glatt wie bisher. Aber nun doch nochmal meine Frage: könnte der Vermieter uns nun plötzlich auf die Straße setzen oder gibt es ein „Gewohnheitsrecht“ für uns Mieter?
Ist nicht zu erwarten, aber ich bin halt neugierig!!
Viele Grüße,
Sonja