Mietvertrag ausgelaufen, nix passiert!

Hallo,
unser Mietvertrag (wir sind die Mieter) ist zum 31.03.05 nach 5 Jahren abgelaufen. Wir hatten schon im Vorfeld öfters den Vermieter (zu dem wir ein sehr gutes, freundschaftliches Verhältnis haben) darauf angesprochen, wie wir weiter verfahren wollen. Er meinte damals, dass wir gerne nochmals 5 Jahre vereinbaren könnten und uns dann mal bei Gelegenheit zusammensetzen würden. Allerdings ist dies bisher nicht passiert. Kurz vor Ablauf des Mietvertrags habe ich nochmals nachgehakt, da hatte es aber zeitlich gerade nicht reingepasst und ich wurde mit einem Lächeln und der festen Zusage vertröstet, dass man uns ja sicher nicht rausschmeißen würde und ich mir da keinerlei Sorgen machen müsste! Man kenne sich doch und müsse einander vertrauen; Miete bleibt wie bisher, ich solle mir da echt keinen Kopf machen!

So, nun wohnen wir also schon seit 2 Monaten „ohne Mietvertrag“ weiterhin hier in der Wohnung und alles läuft auch glatt wie bisher. Aber nun doch nochmal meine Frage: könnte der Vermieter uns nun plötzlich auf die Straße setzen oder gibt es ein „Gewohnheitsrecht“ für uns Mieter?
Ist nicht zu erwarten, aber ich bin halt neugierig!!

Viele Grüße,
Sonja

Hallo Sonja,

wenn man keinen Mietvertrag hat, gelten m. W. automatisch die gesetzlichen Regelungen. Dass vorher mal ein zeitlich begrenzter da war, ändert daran dann nichts.

Gruß
Peter

Aus einem Zeitmietvertrag wird automatisch ein Unbefristeter Vertrag.
Es ist nichts weiter zu tun.
Im Gegenteil Neuer Vertrag womöglich nachteilig.
Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke Euch Beiden für die Info, dann machen wir einfach mal so weiter, wie bisher!!

Grüßle,
Sonja

Hallo Sonja,

wenn man keinen Mietvertrag hat, gelten m. W. automatisch die
gesetzlichen Regelungen. Dass vorher mal ein zeitlich
begrenzter da war, ändert daran dann nichts.

Gruß

Hallo Peter,

damit keine Missverständnisse hier im Brett aufkommen. Es besteht auch weiterhin ein Mietvertrag. Der abgelaufene zeitlich befristete Vertrag wird lediglich zu einem unbefristeten Vertrag. Es gelten also alle Voraussetzungen des alten Vertrages.

Dies als Korrektur, denn wäre nach Ablauf des Vertrages kein Mietvertrag mehr vorhanden, hätte der Mieter erhebliche Leistungen nicht mehr zu erbringen.

Grüsse Günter

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