Gemeinsamer Mietvertrag, Kündigung

Hallo!

Eine Freundin von mir hat folgendes Problem:

Sie (F) bewohnt mit ihrem Freund (M) eine gemeinsame Wohnung in „nichtehelicher Gemeinschaft“. Zwei gemeinsame Kinder (3 J., 1 J.) sind vorhanden. Ursprünglich hatte F mit dem Vermieter V einen Einzelmietvertrag. Bei Geburt des ersten Kindes ist M in die Wohnung eingezogen. V hat daraufhin M als zweiten Vertragspartner neben F in den Mietvertrag aufgenommen.

F möchte sich nun von M trennen. Sie will, daß M aus der Wohnung auszieht. Die Kinder möchte sie weiterhin in der Wohnung behalten.

M will in der Wohnung bleiben. Er beruft sich darauf, daß eine Kündigung gegenüber V nur gemeinsam von F und M ausgesprochen werden kann. Er denke aber nicht daran, die Wohnung zu kündigen.

F ist der Meinung, M habe eine „Mitwirkungspflicht“ zur Kündigung, d. h. er müsse die Kündigung mit unterschreiben. Daraufhin werde sie mit V (wieder) einen Einzelmietvertrag abschließen.

M argumentiert, eine „Mitwirkungspflicht“ zur Kündigung einer gemeinsamen Wohnung bestünde nur dann, wenn F bereits aus der Wohnung ausgezogen wäre und somit ein berechtigtes Interesse ihrerseits vorliege, aus dem Vertragsverhältnis entlassen zu werden.

Fazit:

  • F will, daß M auszieht und die beiden Kinder bei ihr in der Wohnung bleiben,
  • M will in der Wohnung bleiben.

Wie ist die „Rechtslage“ :smile: ?

Danke!
G. Kollmeir

Es sei denn der VM entlässt einen aus dem Vertrag.
So einfach an die Luft setzen geht nicht.
Jakob

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