Hallo!
Eine Freundin von mir hat folgendes Problem:
Sie (F) bewohnt mit ihrem Freund (M) eine gemeinsame Wohnung in „nichtehelicher Gemeinschaft“. Zwei gemeinsame Kinder (3 J., 1 J.) sind vorhanden. Ursprünglich hatte F mit dem Vermieter V einen Einzelmietvertrag. Bei Geburt des ersten Kindes ist M in die Wohnung eingezogen. V hat daraufhin M als zweiten Vertragspartner neben F in den Mietvertrag aufgenommen.
F möchte sich nun von M trennen. Sie will, daß M aus der Wohnung auszieht. Die Kinder möchte sie weiterhin in der Wohnung behalten.
M will in der Wohnung bleiben. Er beruft sich darauf, daß eine Kündigung gegenüber V nur gemeinsam von F und M ausgesprochen werden kann. Er denke aber nicht daran, die Wohnung zu kündigen.
F ist der Meinung, M habe eine „Mitwirkungspflicht“ zur Kündigung, d. h. er müsse die Kündigung mit unterschreiben. Daraufhin werde sie mit V (wieder) einen Einzelmietvertrag abschließen.
M argumentiert, eine „Mitwirkungspflicht“ zur Kündigung einer gemeinsamen Wohnung bestünde nur dann, wenn F bereits aus der Wohnung ausgezogen wäre und somit ein berechtigtes Interesse ihrerseits vorliege, aus dem Vertragsverhältnis entlassen zu werden.
Fazit:
- F will, daß M auszieht und die beiden Kinder bei ihr in der Wohnung bleiben,
- M will in der Wohnung bleiben.
Wie ist die „Rechtslage“
?
Danke!
G. Kollmeir