Betreten des Gartens ohne Zustimmung
Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Di, 7. Jun 2005
Hi,
nehmen wir an, eine Familie hat ein Haus mit Garten gemietet.
Nehmen wir weiter an, dass diese Familie eine Vermieterin hat, deren Mann (manchmal auch in Begleitung der Vermieterin) ohne vorherige Absprache das Gründstück betritt und Pflanzen, Hecken u. Büsche so schneidet, wie es ihm in den Kram passt.
Einwände von den Mietern nimmt er nicht zur Kenntnis, er wir sogar laut und hin und wieder auch ausfällig.
Können die Mieter ihm das Betreten des Grundstücks, sowie das willkürliche Schneiden der Pflanzen, untersagen oder müssen sie ihn walten und schalten lassen, wie es ihm behagt?
mG
nyke
nehmen wir an, eine Familie hat ein Haus mit Garten gemietet.
Nehmen wir weiter an, dass diese Familie eine Vermieterin hat, deren Mann (manchmal auch in Begleitung der Vermieterin) ohne vorherige Absprache das Gründstück betritt und Pflanzen, Hecken u. Büsche so schneidet, wie es ihm in den Kram passt.
Einwände von den Mietern nimmt er nicht zur Kenntnis, er wir sogar laut und hin und wieder auch ausfällig.
Können die Mieter ihm das Betreten des Grundstücks, sowie das willkürliche Schneiden der Pflanzen, untersagen oder müssen sie ihn walten und schalten lassen, wie es ihm behagt?
mG
nyke
