Umfang der Renovierung

Hallo Leute,

stellt euch bitte folgendes hypothetisches Problem vor:

Jemand mietet ein Haus. Er steckt innerhalb kurzer Zeit viel Geld rein (Küche komplet gefliest, Erdgeschoß und Obergeschoß komplett Laminat verlegt, alles Tapeziert, gestrichen und noch vieles mehr). Unter anderem auch Holzverkleidung und eine Tür weiß gestrichen. Dieser jemand möchte nun, da er mit dem Vermieter nicht klar kommt ausziehen. In seinem Mietvertrag steht, dass das Haus unrenoviert übergeben wird. Der Vermieter fordert nun, dass die Holzverkleidung und die Tür wieder in den Urzustand zurück versetzt wird (d.h. Farbe ab). Hat der Vermieter recht?

Ein zweites hypothetisches Problem ist, der Laminat (leider kein Klick Laminat) lässt sich so gut wie nicht mehr auseinander machen. Müsste also mit Gewalt rausgerissen werden oder drin bleiben. Da dieser einige tausend Euro kostete wäre das natürlich sehr schade. Genauso wie die Fliesen. Da der Vermieter wohl kaum verpflichtet ist, dass Zeugs abzukaufen (denk ich mal), was kann der Mieter tun? (Ausser wütend sein über das rausgeschmissene Geld:wink:

Natürlich ist der oben beschriebene Fall rein fiktiv!

Grüße
Bert

Hallo Bert,

Jemand mietet ein Haus. Er steckt innerhalb kurzer Zeit viel
Geld rein (Küche komplet gefliest, Erdgeschoß und Obergeschoß
komplett Laminat verlegt, alles Tapeziert, gestrichen und noch
vieles mehr). Unter anderem auch Holzverkleidung und eine Tür
weiß gestrichen. Dieser jemand möchte nun, da er mit dem
Vermieter nicht klar kommt ausziehen. In seinem Mietvertrag
steht, dass das Haus unrenoviert übergeben wird. Der Vermieter
fordert nun, dass die Holzverkleidung und die Tür wieder in
den Urzustand zurück versetzt wird (d.h. Farbe ab). Hat der
Vermieter recht?

Ja, wenn keine nachweisliche Zustimmung des VM vorgelegen hat.

Ein zweites hypothetisches Problem ist, der Laminat (leider
kein Klick Laminat) lässt sich so gut wie nicht mehr
auseinander machen. Müsste also mit Gewalt rausgerissen werden
oder drin bleiben. Da dieser einige tausend Euro kostete wäre
das natürlich sehr schade. Genauso wie die Fliesen. Da der
Vermieter wohl kaum verpflichtet ist, dass Zeugs abzukaufen
(denk ich mal), was kann der Mieter tun? (Ausser wütend sein
über das rausgeschmissene Geld:wink:

Oje, schwierig. Vorab: ich bin Student und kein Praktiker. Ich kann
also nur versuchen, das mit meinem theoretischen Wissen zu lösen.
Vielleicht kommt ja noch was von anderen.
IMHO hast Du das Eigentum an dem Laminat an den Eigentümer verloren
gemäß § 946 BGB. Eine Vergütung für disen Rechtsverlust gemäß §§ 951
iVm 812 ff BGB scheidet wahrscheinlich deshalb aus, weil es sich um
eine sogenannte aufgedrängte Bereicherung handelt.
Allerdings kann der VM wohl nicht Beseitigung von Dir verlangen, §
951 I 2.
Sorry, besser weiß ich´s nicht…

Gruß - Jaschiii

Hallo Leute,

stellt euch bitte folgendes hypothetisches Problem vor:

Jemand mietet ein Haus. Er steckt innerhalb kurzer Zeit viel
Geld rein (Küche komplet gefliest, Erdgeschoß und Obergeschoß
komplett Laminat verlegt, alles Tapeziert, gestrichen und noch
vieles mehr). Unter anderem auch Holzverkleidung und eine Tür
weiß gestrichen. Dieser jemand möchte nun, da er mit dem
Vermieter nicht klar kommt ausziehen. In seinem Mietvertrag
steht, dass das Haus unrenoviert übergeben wird. Der Vermieter
fordert nun, dass die Holzverkleidung und die Tür wieder in
den Urzustand zurück versetzt wird (d.h. Farbe ab). Hat der
Vermieter recht?

Ein zweites hypothetisches Problem ist, der Laminat (leider
kein Klick Laminat) lässt sich so gut wie nicht mehr
auseinander machen. Müsste also mit Gewalt rausgerissen werden
oder drin bleiben. Da dieser einige tausend Euro kostete wäre
das natürlich sehr schade. Genauso wie die Fliesen. Da der
Vermieter wohl kaum verpflichtet ist, dass Zeugs abzukaufen
(denk ich mal), was kann der Mieter tun? (Ausser wütend sein
über das rausgeschmissene Geld:wink:

Natürlich ist der oben beschriebene Fall rein fiktiv!

Hallo,

darf ich eine reale Antwort geben ? Vorausssetzung, dass die Einbauten übernommen werden sind, dass der Mieter vor dem Einbau von Laminat sich die Zustimmung des VM geholt hat. Er kann also die Herausnahme des Laminats verlangen.

Er kann auch verlangen, dass Holzverkleidungen, die der Mieter weiss anstreicht wieder in den ursprünglichen Zustand gesetzt werden. Es ist im Übrigen nicht Jederfrau/-mann Sache Holzverkleidungen weiss zu haben. Vielen ist die dunklere Farbe des Holzes „wärmer“.

Grüsse Günter

Hallo Jaschii,

heißt das im Klartext, dass der Laminat in das Eigentum des Vermieters übergegangen ist?

Grüße
Bert

Hallo Bert,

heißt das im Klartext, dass der Laminat in das Eigentum des
Vermieters übergegangen ist?

IMHO ja. Allerdings bin ich mir unsicher, was die weiteren Folgen
daraus sind. In Betracht kommt ein Vergütungsanspruch des Mieters der
jedoch erheblich unter dem objektiven Wert liegen könnte. Denn dem VM
wurde das Eigentum ja „aufgedrängt“.
Es ist halt die „Investiere nicht in fremdes Dach und Fach“-
Problematik.
Ich hoffe, dass sich die Praktiker noch detailliert dazu äussern.

Gruß - Jaschiii

Würde das auch bedeuten, wenn der fiktive Mieter den Laminat rausreißt und durch 08/15 Teppiche ersetzt, er sich strafbar macht, da er ja den Laminat des Vermieters zerstört hat?

Würde das auch bedeuten, wenn der fiktive Mieter den Laminat
rausreißt und durch 08/15 Teppiche ersetzt, er sich strafbar
macht, da er ja den Laminat des Vermieters zerstört hat?

Hallo,

wenn schon ein Laminat gelegen hat, kann der jetzige Mieter den Laminat nicht herausreissen. Er hat aus meiner Sicht auch keinen, wenn auch noch so geringen Ersatzanspruch.

Grüsse Günter