Fristlose Kündigung, Räumungsklage?

Guten Tag!

Ein Vermieter kündigte seinem Mieter fristlos wg. Zahlungsverzug von mehreren Monatsmieten(direkte Überweisung der Miete an Vermieter durch ARGE SGB II wurde zwar bescheinigt, aber Mieter änderte nach 2 Tagen die Kontonummer wieder in eigene um und Vermieter erhält somit keine Mietzahlung), auerdem hat Mieter sich durch Benutzung von Verlängerungskabeln am Hausstrom bedient(es gibt Zeugen und Anzeige bei der Polizei läuft)und benutzt Waschbecken, welches sich im Keller direkt neben seiner Wohnung befindet.
In Gesprächen zw. Mieter und Vermieter wurde der Vermieter quasi nur ausgelacht, weil Mieter genau weiß das Räumungsklage sehr viel Geld kostet u. Vermieter das eh nicht macht.
Ein Auszug des Mieters ist also demnach nicht zu erwarten.
Nun meine Frage, wie kann man den Mieter doch noch zum Auszug bringen ohne großartig teure Räumungsklage?
Vermieter wollte schon wg. Eigenbedarf kündigen, aber das würde wohl auch eine Räumungsklage nach sich ziehen wenn Miter nicht auszieht, oder?

Vielen Dank schonmal für die Antworten
Lydia

Hallo!

Nun meine Frage, wie kann man den Mieter doch noch zum Auszug
bringen ohne großartig teure Räumungsklage?

Meinst Du jetzt, mit rechtsstaatlich akzeptablen Mitteln? Gar nicht!
Andererseits verstehe ich aber nicht, was an einer Räumungsklage „großartig teuer“ ist. Nehmen wir an, es geht um eine Monatsmiete von knapp 300 Euro, dann kostet die Klage EUR 135,-, und das muss am Ende auch noch der Gegner zahlen. UNd wer sich die Gerichtskosten wirklich nicht leisten kann, bekommt Prozesskostenhilfe.

Vermieter wollte schon wg. Eigenbedarf kündigen, aber das
würde wohl auch eine Räumungsklage nach sich ziehen wenn Miter
nicht auszieht, oder?

Das würde vor allem auch Hohn und Spott nach sich ziehen. Wer nach einer außerordentlichen Kündigung nochmal eine ordentliche hinterherschickt, zeigt damit ja an, dass er seine eigenen Willenserklärungen nicht ernst nimmt. Ein Vertrag - eine Kündigung!

Hallo.

Vermieter haben durchaus einige rechtliche Mittel zur Hand wenn ein Mieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommen sollte. Hier ein Bspl: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec… (BGH ‚Räumungsklage AND Zahlungsverzug‘ vom 22.12.2003 - ich hoffe, dass passt hierher :wink:)

In Gesprächen zw. Mieter und Vermieter wurde der Vermieter
quasi nur ausgelacht, weil Mieter genau weiß das Räumungsklage
sehr viel Geld kostet u. Vermieter das eh nicht macht.

Hier hilft wohl nur noch hart bleiben. Ausserdem steht in dem verlinkten Urteil auch, dass der Beklagte die Kosten für derartige Aktionen durchaus übernehmen kann.

HTH
mfg M.L.

Hallo worldwidefab!

Andererseits verstehe ich aber nicht, was an einer
Räumungsklage „großartig teuer“ ist. Nehmen wir an, es geht um
eine Monatsmiete von knapp 300 Euro, dann kostet die Klage EUR
135,-, und das muss am Ende auch noch der Gegner zahlen. UNd
wer sich die Gerichtskosten wirklich nicht leisten kann,
bekommt Prozesskostenhilfe.

Na ja, die Klage ist die eine Seite der Medaille, der erzwungene, physische Auszug der andere. Weigert sich der Mieter auch nach erfolgreicher Räumungsklage auszuziehen, steht es meines Erachtens dem Vermieter zu, die Wohnung mit einem Gerichtsvollzieher zu räumen. Allerdings bleibt er sehr wahrscheinlich auf den entstehenden Räumungskosten (schnell 4stellig) sitzen, da beim Mieter auf Jahre nichts zu holen sein dürfte.

Aber: So oder so ist der Schaden bereits jetzt 4-5 stellig, da in solchen Fällen vor einer weiteren Vermietung die Wohnung komplett saniert werden muss (meine Familie hat hier so ihre Erfahrung). Und je länger der Mieter drinnenbleibt, desto größer wird der Schaden. Ich würde hier also die Zähne zusammenbeißen, den Mieter so schnell wie möglich und so schmerzhaft wie möglich rausschmeissen und das ganze dann abschreiben. Alleine kann ggf. als Genugtuung dienen, den Mieter jahrelang mit den berechtigten Forderungen zu verfolgen. Aber ob sich der Aufwand lohnt…

Grüße
Jürgen

Jahreskaltnutzungswert: € 3600 Streitwert OWT

Oha, stimmt…
Das erhöht die Gerichtsgebühren auf EUR 315.

Da kann ich Jürgen nur recht geben. Ich hatte Mal die Möglichkeit ein Haus sehr preiswert zu bekommen. Der einzigste Haken dabei war, dass sich in dem Haus ein Säufer eingenistet hat und weder Miete zahlte noch Auszog (er hatte einen Mietvertrag, also kein Hausbesetzer). Ich dachte mir, bis Du den rausgeklagt hast, das dauert und dauert und in der Zeit musst Du das Darlehen und die Miete zahlen. Und wer weiss in welchem Zustand Du das Haus bekommst.