Wann Rückzahlung der Kaution?

Hallo Leute,

angenommen, jemand zieht im Dezember 2004 aus einer Mietswohnung aus und hat auch im Dezember die Übergabe der Wohnung an die HV. Es gab keine Beanstandungen. Wann kann dieser jemand mit der Rückzahlung der Kaution rechnen? Bzw. gibt es eine gesetzliche Regelung, wann die Kaution zurückgezahlt werden muss.

Grüße
Bert

Hallo Leute,

angenommen, jemand zieht im Dezember 2004 aus einer
Mietswohnung aus und hat auch im Dezember die Übergabe der
Wohnung an die HV. Es gab keine Beanstandungen. Wann kann
dieser jemand mit der Rückzahlung der Kaution rechnen? Bzw.
gibt es eine gesetzliche Regelung, wann die Kaution
zurückgezahlt werden muss.

1/2 Jahr sollte die Grenze sein
anschreiben und Frist setzen bis zur Auszahlung
Jakob

Grüße
Bert

Ergänzend
Der Gesetzgeber gibt hier KEINEN definierten Zeitraum vor.

Gruß Ivo