Kündigung durch Vermieter

Hallo,

es bestand ein befristeter Mietvertrag bis zum 31.12.2004. Der Mieter wohnte weiter in der Wohnung, der Vermieter hatte nichts dagegen (stillschweigende Mietverlängerung?). Nun gab der Vermieter im Februar eine schriftliche Bestätigung, das der Mieter befristet bis 31.12.2005 wohnen kann, der Mieter nahm diese Bestätigung in Augenschein (nur der Empfang wurde bestätigt). Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer (kein BGB-Paragraph steht im Mietvertrag) wandelt sich doch das befristete in ein unbefristetes Mietverhältnis? Demnach ist diese neue schriftliche Bestätigung doch hinfällig?

Der Vermieter hat nun vor, das Mietverhältnis im Dezember 2005 zu kündigen. Mit welchen Begründungen wäre das möglich? Eigenbedarf scheidet aus, Um- und Ausbau wäre denkbar (weil Wohnung teilsaniert). Nimmt der Vermieter den letzteren Grund, muß er dann auch ausbauen? Und ab wann? Oder kann sich der Mieter ruhigen Gewissens auf ein unbeschwertes Weiterwohnen freuen (abgesehen vom Grummel des Vermieters)? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit für den Vermieter, seinen Mieter mit unbefristetem Mietverhältnis rauszuklagen? Ach so, der Mieter hat keinerlei Mietschulden und verhält sich entsprechend Mietvertrag, es gibt keinerlei Klagen.

Gruß
Reiner

Hallo,

es bestand ein befristeter Mietvertrag bis zum 31.12.2004.

Hier stellt sich zur Bewertung zuerst einmal die Frage, wann der Mietvertrag abgeschlossen wurde und in welcher Form seinerzeit ein Zeitmietvertrag vereinbart ist. Ausserdem ist zu klären, was im Mietvertrag steht, wenn das Mietverhältnis augelaufen ist. z.B. verlängert sich, wenn es nicht vorzeitig gekündigt wird um weitere 12 Monate usw…

Der
Mieter wohnte weiter in der Wohnung, der Vermieter hatte
nichts dagegen (stillschweigende Mietverlängerung?). Nun gab
der Vermieter im Februar eine schriftliche Bestätigung, das
der Mieter befristet bis 31.12.2005 wohnen kann, der Mieter
nahm diese Bestätigung in Augenschein (nur der Empfang wurde
bestätigt).

Diese Befristung muss man dem Inhalt nach kennen. Wie lautet diese und wie ist sie in Verbindung zu sehen mit dem ausgelaufenen Zeitvertrag ?

Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer
(kein BGB-Paragraph steht im Mietvertrag) wandelt sich doch
das befristete in ein unbefristetes Mietverhältnis? Demnach
ist diese neue schriftliche Bestätigung doch hinfällig?

Kommt darauf an. Wenn es ein Zeitmietvertrag vor dem 31.08.2001 ist wäre durchaus die Möglichkeit vorhanden, dass der Vertrag ohne Fortsetzung am 31.12.2004 geendet hat und danach tatsächlich eine Nutzung erfolgte. Das wiederum aber würde dann bedeuten, dass eine Befristung durch einen neuen Vertrag erst ab Februar 2005 vom VM mitgeteilt und wenn ohne Begründung, dieser Vertrag zumindest als befristeter Vertrag unwirksam sein könnte.

Der Vermieter hat nun vor, das Mietverhältnis im Dezember 2005
zu kündigen. Mit welchen Begründungen wäre das möglich?

Wenn mein obiger Gedankengang stimmt, dann ist ohne Eigenbedarf eine Kündigung nicht möglich.

Eigenbedarf scheidet aus, Um- und Ausbau wäre denkbar (weil
Wohnung teilsaniert). Nimmt der Vermieter den letzteren
Grund, muß er dann auch ausbauen?

Nein, er muss dann eine Modernisierungsaktion ankündigen und der Mieter muss zustimmen.

Und ab wann? Oder kann sich
der Mieter ruhigen Gewissens auf ein unbeschwertes
Weiterwohnen freuen (abgesehen vom Grummel des Vermieters)?
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit für den Vermieter, seinen
Mieter mit unbefristetem Mietverhältnis rauszuklagen? Ach so,
der Mieter hat keinerlei Mietschulden und verhält sich
entsprechend Mietvertrag, es gibt keinerlei Klagen.

Gründe gibt es genug, man muss nur wissen, wie man diese schafft und danach anwendet. Aber hierzu werde ich mich nicht äussern.

Grüsse Günter