Hallo,
es bestand ein befristeter Mietvertrag bis zum 31.12.2004. Der Mieter wohnte weiter in der Wohnung, der Vermieter hatte nichts dagegen (stillschweigende Mietverlängerung?). Nun gab der Vermieter im Februar eine schriftliche Bestätigung, das der Mieter befristet bis 31.12.2005 wohnen kann, der Mieter nahm diese Bestätigung in Augenschein (nur der Empfang wurde bestätigt). Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer (kein BGB-Paragraph steht im Mietvertrag) wandelt sich doch das befristete in ein unbefristetes Mietverhältnis? Demnach ist diese neue schriftliche Bestätigung doch hinfällig?
Der Vermieter hat nun vor, das Mietverhältnis im Dezember 2005 zu kündigen. Mit welchen Begründungen wäre das möglich? Eigenbedarf scheidet aus, Um- und Ausbau wäre denkbar (weil Wohnung teilsaniert). Nimmt der Vermieter den letzteren Grund, muß er dann auch ausbauen? Und ab wann? Oder kann sich der Mieter ruhigen Gewissens auf ein unbeschwertes Weiterwohnen freuen (abgesehen vom Grummel des Vermieters)? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit für den Vermieter, seinen Mieter mit unbefristetem Mietverhältnis rauszuklagen? Ach so, der Mieter hat keinerlei Mietschulden und verhält sich entsprechend Mietvertrag, es gibt keinerlei Klagen.
Gruß
Reiner