Hallöchen zusamm, wie ist es , wenn man eine normale MietWohnung bei der GWG in Hamburg hat, will für 6 Monate ins Ausland und kann nicht beide Mieten zahlen, dürfte man die Wohnung in HH dann für die Zeit zum selbstkostenpreis vermieten oder kann die Wohnungsgesellschaft das verbieten ? Sonja
Hallo Sonja,
Hallöchen zusamm, wie ist es , wenn man eine normale
MietWohnung bei der GWG in Hamburg hat, will für 6 Monate ins
Ausland und kann nicht beide Mieten zahlen, dürfte man die
Wohnung in HH dann für die Zeit zum selbstkostenpreis
vermieten oder kann die Wohnungsgesellschaft das verbieten ?
Was steht da zum Thema „Untervermietung“ ??
MfG Peter(TOO)
Hallo Sonja,
hier muss auf jeden Fall die Untervermietung mit dem Vermieter abgestimmt werden. Nach dem Gesetz muss sich der Mieter eine Untervermietung grundsätzlich vom Vermieter genehmigen lassen. Achte auf den Vertrag, wenn es genehmigt wird und - es sollte niemand sein - der/die dann einzieht und nach sechs Monaten herausgeklagt werden muss. Aus der persönlichen Erfahrung kann ich niemand für derart kurze Zeiträume, aber auch aus generellen Erwägungen, eine Untervermietung empfehlen.
Grüsse Günter
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