Kautionseinbehaltung

Die Mieter haben Schulden beim Vermieter wegen hohen Nebenkostenabrechungen. Sie zahlen diese bereits monatlich ab.

Angenommen, die Mieter wollen nun ausziehen und möchte ihre Kaution zurückerhalten und bieten stattdessen dem Vermieter an, die Raten weiterhin zu zahlen und sogar zu erhöhen, da eine neue Wohnung günstiger wäre, muss sich der Vermieter darauf einlassen oder darf die Kaution weiter einbehalten ?

AFAIK ist die Kaution lediglich für die Beseitigung von Schäden an dem Mietobjekt… letztendlich will ich mich aber nicht darauf festlegen. Erfahrungsgemäß wird die Kaution desöfteren mit noch ausstehenden Zahlungen der (Ex-)Mieter verrechnet, was dann aber durch beide Seiten so gewollt ist.

Hallo Daniela,

der VM muss sich nicht darauf einlassen. Zwar ist die Kaution dazu da, dass mögliche Schäden über die Kaution gezahlt werden können, doch bei einem Auszug kann der VM Aufrechnung erklären. Hier geht man davon aus, dass es niemand zumutbar ist, dass er die Kaution aushändigt und danach notfalls seinen Restforderungen nachrennen muss. Der Wille des Mieters mag zwar hier lobensert sein, dass er sogar die Raten erhöhen will, nur warum soll der VM dem zustimmen, wenn er hierauf, ob gezahlt wird, keinerlei Kontrolle hat.

Sollte der Mieter die Kaution für seine neue Kaution benötigen ist es ihm sicher möglich, mit dem künftigen VM notfalls eine Ratenzahlung der Kaution zu vereinbaren, die dann eben länger als drei Monate gilt.

Gruss Günter

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