Hallo, liebe Leute,
könnte in einem Mehrfamilienhaus der Vermieter, der selbst in einer anderen Stadt wohnt, verlangen, daß man für Notfälle einen Ersatzschlüssel beim Nachbarn abgibt, und darf der Vermieter, wenn man telefonisch nicht von ihm erreichbar ist, und man niemandem im Hause einen Zweitschlüssel gegeben hat, im Falle z.B. eines Wasserschadens einen Wohnungsschlüssel verwenden, den er ohne Wissen des Mieters ( oder ohne sein eigenes vorheriges Wissen) noch in seinem Besitz hat ?
Wie wäre die Rechtslage, wenn der Mieter diesen noch beim Vermieter aufgetauchten, weiteren Schlüssel einfordern würde und es käme danach zum oben beschriebenen Vorfall (Wasserschaden, Mieter nicht erreichbar, kein Zweitschlüssel im Haus abgegeben) ? Könnte der Vermieter in diesem Fall die Kosten für das Öffnen der Wohnung vom Mieter verlangen, weil er diesen vergeblich zur Abgabe eines Zweitschlüssels an einen Nachbarn aufgefordert hat ?
Wie wäre es wiederum, wenn der Mieter den Vermieter nicht zur Herausgabe dieses Schlüssels aufforderte, sondern stattdessen auf eigene Faust und ohne Kenntnis des Vermieters das Schloss der Wohnungstür austauschte und es käme nun zum beschriebenen Szenario ?
Herzlichen Dank für alle Erklärungen
Frido