Guten Tag,
wenn in den Mietvertragen eines Mehrfamilienhauses steht, dass Fahrradfahren in einem für Nichtmieter verschlossenen (betonierten) Durchgangshof verboten ist - gilt das dann explizit nur für Fahrräder oder auch beispielsweise auch für Rollschule, Inline-Skates und/oder Gerätschaften, die ehrheblich mehr Krach machen?
MfG
TRPM
Guten Tag,
wenn in den Mietvertragen eines Mehrfamilienhauses steht, dass
Fahrradfahren in einem für Nichtmieter verschlossenen
(betonierten) Durchgangshof verboten ist - gilt das dann
explizit nur für Fahrräder oder auch beispielsweise auch für
Rollschule, Inline-Skates und/oder Gerätschaften, die
ehrheblich mehr Krach machen?
Hallo,
wenn es heisst „Fahrräder“ sind es nur Fahrräder. Rollschuhe, Inline sind nach meiner Meinung keine Fahrräder.
Andererseits müssen die Mieter natürlich nicht dulden, dass jemand übt und lärmend und schreiend im Hof ist.
Grüsse Günter