Hallo,
gehen wir mal davon aus, jemand würde seine Wohnung heute zum
30.06.05 kündigen.
geht nicht, muss wohl auch 30.09. heissen. Dann geht es.
Der Vermieter möchte mit dem Mieter schnellstmöglichst einen
Termin vereinbaren, damit neue Interessenten die Wohnung sehen
können. Der Mieter zieht aber nicht zum 30.09 aus, sondern
beispielsweise schon zum 01.09 oder 3.09 aus. Sprich, die
Wohnung wäre knapp ein Monat leer. In wie weit kann man den
Mieter verpflichten, vor dem Auszug schon Besichtigungen
zuzulassen ?
Der Mieter sollte nach einer Kündigung überhaupt keine Besichtigung der Wohnung erlauben und sich zuerst einmal mit dem Mietvertrag an den örtlichen Mieterverein wenden. Dre Mieter sollte sich zur Beendigung des Mietverhältnisses weder vorerst äussern noch Zusagen vornehmen. Es ist aber erlaubt zu erklären, dass man sich noch äussern wird, das habe aber vorerst noch Zeit. Und auf den Hinweis „Sie renovieren aber bitte die ganze Wohunung zum Auszug“ bitte niemals „Ja“. Sonst kann im Mietvertrag stehen was will, auch eine unwirksame Vereinbarung, wer ja sagt, sagt etwas zu. Oder man sagt „Ich werde mich nach dem Mietvertrag richten“. Bei einer späteren Zusage zur Vorabbesichtigung „rein zufällig“ eine,n Bekannte,n zu Besuch haben, der natürlich dann Zeuge sein kann.
Gehen wir desweiteren aus, dass im Mietvertrag steht:
"Dem Vermieter oder seinem Beauftragten steht die Besichtigung
des Mietgegenstandes nach rechtzeitiger Ankündigung unter
Angabe des begründeten Interesses zu angemessener Tageszeit
frei. Die Ankündigung sollte eine Woche vorher erfolgen.
ist ok
In
Fällen dringender Gefahr ist das Betreten der Mieträume zu
jeder Tages- und Nachtzeit zu gestatten.
ja, durch die Polizei oder die Feuerwehr, nicht aber durch den VM oder den Hausverwalter.
In allen Fällen sind wichtige Belange des Mieters zu
berücksichtigen. Der Mieter muß dafür Sorge tragen, dass der
Mietgegenstand auch in seiner Abwesenheit betreten werden
kann."
Diese Klausel ist unwirksam. Der VM hat in Abwesenheit des Mieters in der Wohnung nichts verloren.
Ich würde rechtzeitig ( ab Auszug ) dem VM die Möglichkeit der Wohnungsübergabe ermöglichen. Einer Besichtigung bedarf es nicht, da er ja mit Nachmietinteressenten ohnehin in die Wohnung kommt. Eine getrennte Wohnungsbesichtigung - ohne Nachmieter - und ohne Übergabe - ist kein trifftiger Grund. Denn die Wohnung muss bekanntlich wegen des Auszuges entsprechend dem Mietvertrag in einen ordnungsgemässen und vertragsgemässen Zustand versetzt werden.
Grüsse Günter