Hallo!
Mal angenommen man zieht in ein drei Parteienhaus in dem es nur eine Wasseruhr für die drei Parteien gibt. Abrechnung nach Anzahl Mieter in der jeweiligen Wohnung. Der Garten wir nur von der Partei die im EG wohnt genutzt, die Kosten für die Bewässerung würden ebenfalls geteilt werden. Ist das so zulässig oder muss der VM für jede Wohnung eine eigene Wasseruhr installieren??
Viele Grüße,
Tanja1912
Hallo!
Mal angenommen man zieht in ein drei Parteienhaus in dem es
nur eine Wasseruhr für die drei Parteien gibt. Abrechnung nach
Anzahl Mieter in der jeweiligen Wohnung. Der Garten wir nur
von der Partei die im EG wohnt genutzt, die Kosten für die
Bewässerung würden ebenfalls geteilt werden. Ist das so
zulässig
Nein, weil die Kanalgebühren auch nach der Frischwassermenge berechnet werden ist es
ein unangemessener Nachteil für die beiden anderen Parteien.
Hier muss der Vm nachbessern.
oder muss der VM für jede Wohnung eine eigene
Wasseruhr installieren??
Ein Anspruch besteht nicht. Wohl aber für die Gartenbewässerung.
Jakob
Viele Grüße,
Tanja1912
Hallo Tanja,
Ist das so zulässig oder muss der VM für jede Wohnung eine eigene Wasseruhr installieren??
Sinnvoll wäre das natürlich, weil eine eigene Uhr mehr zum Sparen motiviert, als wenn man weiß, dass man an den Kosten des möglicherweise Wasser verschwendenen Nachbarn beteiligt ist.
Einen Zwang dazu, wie du schon gehört hast, gibt es nicht. Wäre auch meist nur unter erheblichem Kostenaufwand realisierbar, weil die Leitungen zu den verschiedenen Wohnungen nicht separat sind.
Aber für das Gartenwasser sollte ein separater Zähler angebracht werden. Wenn da keiner ist, ist das dumm, weil man Abwasergebühr für Wasser bezahlt, das gar nicht in die Kanalisation gibt.
Gruß
Peter