Unannehmlichkeiten durch Baugerüst

Hallo,

inwiefern besteht eine Mietminderung, wenn sich ein Mieter durch ein Baugerüst und den damit verbundenen Lärm belästigt fühlt? Wenn das Baugerüst zudem noch die Zufahrt und das Öffnen seiner Garage blockiert, wie kann er sich wehren?

Gruß

Dieter

Hallo,

inwiefern besteht eine Mietminderung, wenn sich ein Mieter
durch ein Baugerüst und den damit verbundenen Lärm belästigt
fühlt?

15% Mietminderung dürften erlaubt sein wegen Baulärm.

Wenn das Baugerüst zudem noch die Zufahrt und das
Öffnen seiner Garage blockiert, wie kann er sich wehren?

Der Verursacher schuldet dem Mieter Schadenersatz also ein Ausweichquatier für Auto. Garagenmiete fällt natürlich nicht an. 100% Was man nicht nutzen kann muss man auch nicht bezahlen.
Man teilt dem VM mit, daß die nächste NettoMiete um 15% wegen Baulärm und Schmutz gekürtzt wird.

Jakob

Gruß

Dieter

Hallo Jakob,

Der Verursacher schuldet dem Mieter Schadenersatz also ein
Ausweichquatier für Auto. Garagenmiete fällt natürlich nicht
an. 100% Was man nicht nutzen kann muss man auch nicht
bezahlen.

Ähäm.
Für die Garage keine Miete zahlen UND einen Ersatz???
Kann das sein?
Ich denke eher nicht.

Entweder keine Miete ODER ein Ersatz.
Oder liege ich da nicht richtig?

Grüße von
Tinchen

Hallo Jakob,

inwiefern besteht eine Mietminderung, wenn sich ein Mieter
durch ein Baugerüst und den damit verbundenen Lärm belästigt
fühlt?

15% Mietminderung dürften erlaubt sein wegen Baulärm.

halte ich für zu hoch. 10 %, alles andere wird zum Risiko.

Wenn das Baugerüst zudem noch die Zufahrt und das
Öffnen seiner Garage blockiert, wie kann er sich wehren?

Der Verursacher schuldet dem Mieter Schadenersatz also ein
Ausweichquatier für Auto. Garagenmiete fällt natürlich nicht
an. 100% Was man nicht nutzen kann muss man auch nicht
bezahlen.

Wenn der VM eine Garage oder einen Abstellplatz zur Verfügung stellt kann natürlich die Garagenmiete nicht abgezogen werden.

Grüsse Günter

Hallo zusammen,

ich sehe schon, die Meinungen gehen etwas auseinander. Sagen wir mal, der Vermieter sagt dem Mieter, er könne derweil sein Auto auf der Wiese im Garten abstellen. Ist das adäquater Ersatz?

Gruß

Dieter

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Hallo,

ich sehe schon, die Meinungen gehen etwas auseinander. Sagen
wir mal, der Vermieter sagt dem Mieter, er könne derweil sein
Auto auf der Wiese im Garten abstellen. Ist das adäquater
Ersatz?

Meine Meinung:
Nein, das ist es nicht, da unter freiem Himmel und nicht in einer geschlossenen Garage.

Apropos:
Wie sieht das ganze eigentlich versicherungstechnisch aus wenn der PKW als Garagenwagen versichert ist?

Grüße von
Tinchen

Hallo zusammen,

ich sehe schon, die Meinungen gehen etwas auseinander. Sagen
wir mal, der Vermieter sagt dem Mieter, er könne derweil sein
Auto auf der Wiese im Garten abstellen. Ist das adäquater
Ersatz?

Hallo,

ist natürlich kein Ersatz. Der Platz muss schon überdacht sein.

Grüsse Günter

Danke für die Antworten owT
.