Hallo,
inwiefern besteht eine Mietminderung, wenn sich ein Mieter
durch ein Baugerüst und den damit verbundenen Lärm belästigt
fühlt?
15% Mietminderung dürften erlaubt sein wegen Baulärm.
Wenn das Baugerüst zudem noch die Zufahrt und das
Öffnen seiner Garage blockiert, wie kann er sich wehren?
Der Verursacher schuldet dem Mieter Schadenersatz also ein Ausweichquatier für Auto. Garagenmiete fällt natürlich nicht an. 100% Was man nicht nutzen kann muss man auch nicht bezahlen.
Man teilt dem VM mit, daß die nächste NettoMiete um 15% wegen Baulärm und Schmutz gekürtzt wird.
Jakob
Gruß
Dieter