Mietparkplatz-Frage

Hallo Experten,

angenommen jemand mietet einen Parkplatz. Vermieter dessen ist das Land (Bundesland, Ansprechpartner für diesen Parkplatz ist das Landratsamt). Angenommen nun wird aufgrund einer Veranstaltung der STADT dieser Platz für 4 Tage gesperrt. Die Stadt informiert auch die Mieter. Alternative Parkplätze werden nicht angeboten. Wäre das rechtlich zulässig?

Fragende Grüße
Conny

Hallo Experten,

angenommen jemand mietet einen Parkplatz. Vermieter dessen ist
das Land (Bundesland, Ansprechpartner für diesen Parkplatz ist
das Landratsamt). Angenommen nun wird aufgrund einer
Veranstaltung der STADT dieser Platz für 4 Tage gesperrt. Die
Stadt informiert auch die Mieter. Alternative Parkplätze
werden nicht angeboten. Wäre das rechtlich zulässig?

Fragende Grüße

Hallo Conny,

ja. Ist zulässig.

Grüsse Günter

Wir bekommen Parkrecht am ‚Zahlparkplatz‘
Bei uns ist die Stadt, die die Parkplätze für Veranstaltungen „abkündigt“.
Für diese Zeit bekommt man aber das Recht eingeräumt auf den in der Nähe liegenden kostenpflichtigen Parklplätzen zu parken, ohne ein Parkticket lösen zu müssen. (Nachweis ist der „Anwohnerschein“ hinter der Windschutzscheibe.

Ob das nur Kulanz ist, weiß ich nicht. Vielleicht kannst Du auch ein „Sondererlaubnis“ beim Landratsamt erbitten? schön höflich sein, das könnte helfen :wink:

Hallo Günter,

einfach so ist das zulässig? Ohne dass da eine Ausweichmöglichkeit angeboten werden muss?? Menno, das ist ja doof…
Kannst du mir auch erklären auf welcher Grundlage da die Zulässigkeit basiert? Würde mich mal interessieren…

Grüße Conny

Ich glaub,dass da ne Nachfrage nix bring :wink: Die Zahlparkplätze sind doch schon in die Kalkulation des Stadtfestes aufgenommen, schätze ich mal :wink: Zumindest huschen dann die Politessen immer wie die Fliegen umher bei den Parkmöglichkeiten…

*ups* DANKE…
natürlich für deine Auskunft! Wie konnt ich das vergessen! *schäm*

Hallo Experten,

angenommen jemand mietet einen Parkplatz. Vermieter dessen ist
das Land (Bundesland, Ansprechpartner für diesen Parkplatz ist
das Landratsamt). Angenommen nun wird aufgrund einer
Veranstaltung der STADT dieser Platz für 4 Tage gesperrt. Die
Stadt informiert auch die Mieter. Alternative Parkplätze
werden nicht angeboten. Wäre das rechtlich zulässig?

Fragende Grüße

Hallo Conny,

ja. Ist zulässig.

Hallo,

das wird ganz einfach mit dem öffentlichen Interesse begründet. Und dagegen ist kein Kraut gewachsen.

Grüsse Günter