ich habe hier vor einiger zeit schonmal gepostet.
es ging um extremen baulärm auf dem nachbargrundstück, schon seit monaten und noch lange kein ende abzusehen.
man wusste nichts von diesem bauvorhaben, und der balkon ist praktisch während der bauarbeiten nicht nutzbar weil viel zu laut und staubig. baulärm geht in aller früh los, auch samstags.
man hat mit dem vermieter gesprochen, hat voll auf nett und verständisvoll getan, nach 2 wochen dann die antwort, keine mietminderung, nur eine einmalige zahlung von 30 EUR (die kaltmiete beträgt 520 EUR). als begründung: er habe nebenan auch einen kinderspielplatz (oder fussbalplatz) udn kann auch ncihts gegen den lärm tun (er wohtn selbst auch zur miete).
wie kann man sich jetzt sinnvoll verhalten. mieter sieht es nicht ein, soviel geld zu zahlen, wo er sich nur aufregt,wenn er daheim ist.aber gleich klagen?
das kommt nicht in frage, ist zu heiekel.
nochmal nen saftigen brief schreiben?
Eigene Erfahrung
Ich kenne einen ähnlichen Fall, monatelange Baumaßnahmen in und um das Mietshaus.
Dort wurde ein saftiger aber höflicher Beschwerdebrief an den Vermieter gerichtet. Eine Mietminderung wurde durch den Mieter im Brief angekündigt und gleichzeitig umgesetzt. (Kaltmiete 620 EUR, 15% wurden einbehalten.) Das passte dem Vermieter natürlich nicht allzu sehr. Er beschwerte sich 2-3 mal, schickte später eine rechtsanwaltliche „Drohung“. Auf die beschwerdebriefe bekam er den erneuten Hinweis auf die Baumaßnahmen und die unerträglichen Zustände. Auf die Anwaltliche Drohung wurde gar nicht reagiert.
Nun hätte der Vermieter nur noch klagen können. Aber: Baularm ist da, eine Mietminderung würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Gericht anerkannt werden, es könnte wohlwahrscheinlich nur in der Höhe der Mietminderung einen Richterspruch geben… Anwaltskosten, Gerichtskosten etc… Er hat NICHT geklagt.
2 Wochen später hat er angeboten, für die Zeit der Bautätigkeiten eine Mietminderung von 5% zuzugestehen. Man einigte sich auf 8%, dies wurde schriftlich festgehalten, sowie der Verzicht des Vermieters auf bereits einbehaltene Miete.
Ich würde: Mietminderung eigenmächtig durchsetzen (SCHRIFTLICH BEGRÜNDEN!), Risiko auf Klage des Vermieters ist zwar gegeben aber nicht allzu wahrscheinlich, bei erstbester Möglichkeit für beide akzeptable Einigung anstreben. Rechtschutzversicherung - für den Fall der Eskalation - wäre von Vorteil.
die mangelde Nutzung des Balkon kann man als Mieter mit etwa 25-30 € monatlich angegen. Hier muss man Mietminderung erklären. Den Lärm muss man vor Ort prüfen lassen und nur dann kann eine entsprechende Minderung vorgenommen werden.
Achtung. Durch die vom BGH neu eingeräumte Möglichkeit der Klage eines Urkundenprozesses des Vermieters bei einer Mietminderung kann der VM den Mieter auf volle Zahlung der Miete verklagen. Das Urteil ergeht einstweilig und der Mieter muss dann gegen dieses Urteil klagen und den Beweis für die Berechtigung der Mietminderung antreten. (Das Urteil gibt es schon länger von Untergerichten und nur durch die BGH Entscheidung ist dieser Vorgang wieder ins Blickfeld gerückt.
ich habe hier vor einiger zeit schonmal gepostet.
es ging um extremen baulärm auf dem nachbargrundstück, schon
seit monaten und noch lange kein ende abzusehen.
man wusste nichts von diesem bauvorhaben, und der balkon ist
praktisch während der bauarbeiten nicht nutzbar weil viel zu
laut und staubig. baulärm geht in aller früh los, auch
samstags.
man hat mit dem vermieter gesprochen, hat voll auf nett und
verständisvoll getan, nach 2 wochen dann die antwort, keine
mietminderung, nur eine einmalige zahlung von 30 EUR (die
kaltmiete beträgt 520 EUR). als begründung: er habe nebenan
auch einen kinderspielplatz (oder fussbalplatz) udn kann auch
ncihts gegen den lärm tun (er wohtn selbst auch zur miete).
Der VM muss gegen sich eine Mietmidnerugn gelten lassen, auch wenn er für den Lärm nicht verantwortlich zeichnet. Er muss dann sich seinen Schaden vom Verursacher ersetzen lassen.
wie kann man sich jetzt sinnvoll verhalten. mieter sieht es
nicht ein, soviel geld zu zahlen, wo er sich nur aufregt,wenn
er daheim ist.aber gleich klagen?
das kommt nicht in frage, ist zu heiekel.
nochmal nen saftigen brief schreiben?
Mitteilen, dass während der Bauarbeiten kein Einverständnis für eine einmalige Zahlung besteht und über die Dauer der Nichtnutzbarkeit des Balkon eine Mietminderung vorgenommen wird.
hatte voriges Jahr denselben Fall. Haben dann 10 Prozent der Warmmiete gemindert - vorher mit Einschreiben angekündigt. Vermieter lief zum Anwalt, der meinte, dass der Vermieter froh sein soll, dass wir nur 10 Prozent gemindert haben…
Eine Zustimmung brauch man vom Vermieter zur Minderung nicht - allerdings sollte man schon sicher sein, dass der Mangel den Wohnwert beeinträchtigt.