Maklercourtage

Angenommen es wurde ein Mietvertrag abgeschlossen, in dem eine Kaltmiete von - sagen wir mal - KM Euro augewiesen ist. Dazu fallen monatlich noch gesondert KA Euro für Küchenablöse (also quasi eine Küchenablöse umgelegt auf die Monatsmiete) sowie TG Euro für den Tiefgaragenstellplatz an. Über die Nebenkosten reden wir mal nicht, da die ohnehin nicht in die Courtageermittlung eingehen.
Wie würde sich dann die Maklercourtage ermitteln?
Nach meinem Verständnis wäre das dann max. 2*KM plus MwSt.
Oder würde die TG und/oder die KA auch mit zur Ermittlung herangezogen werden können?

Es wird der Betrag inkl. MwSt. erhoben,der Monat für Monat von Dir für Miete angewiesen wird.
Küche sind Sonderkosten,diese wohl nicht.
Wenn der Stellplatz zustäzlich dazu „gebucht“ wurde,dann dieser auch nicht. Oder steht der Platz mit im Vetrag ?

Rechne am besten : 2x Kaltmiete inkl. MwSt.

ps.: einfachere Info’s kriegst Du über den Makler der Wohnung *gg

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Angenommen es wurde ein Mietvertrag abgeschlossen, in dem eine
Kaltmiete von - sagen wir mal - KM Euro augewiesen ist. Dazu
fallen monatlich noch gesondert KA Euro für Küchenablöse (also
quasi eine Küchenablöse umgelegt auf die Monatsmiete) sowie TG
Euro für den Tiefgaragenstellplatz an. Über die Nebenkosten
reden wir mal nicht, da die ohnehin nicht in die
Courtageermittlung eingehen.
Wie würde sich dann die Maklercourtage ermitteln?
Nach meinem Verständnis wäre das dann max. 2*KM plus MwSt.
Oder würde die TG und/oder die KA auch mit zur Ermittlung
herangezogen werden können?

Es wird der Betrag inkl. MwSt. erhoben,der Monat für Monat von
Dir für Miete angewiesen wird.
Küche sind Sonderkosten,diese wohl nicht.
Wenn der Stellplatz zustäzlich dazu „gebucht“ wurde,dann
dieser auch nicht. Oder steht der Platz mit im Vetrag ?

Der steht mit im Vertrag als mitgemietet, jedoch mit einer gesondert ausgewiesenen Monatsmiete. Es existiert also kein gesonderter Mietvertrag speziell für die Garage neben dem Wohnungsmietvertrag.
Demnach würde sich die Courtage berechnen : 2*(KM+TG) * 1.16, oder?

Rechne am besten : 2x Kaltmiete inkl. MwSt.

ps.: einfachere Info’s kriegst Du über den Makler der Wohnung
*gg

Wohl wahr, aber genau darum geht’s ja: ist der in rechnung gestellte Betrag in Ordnung oder zu hoch :wink:

Der steht mit im Vertrag als mitgemietet

somit also nur Courtage : 2x Kaltmiete der Wohnung

jedoch mit einer gesondert ausgewiesenen Monatsmiete. Es existiert
also kein gesonderter Mietvertrag speziell für die Garage neben dem
Wohnungsmietvertrag.
Demnach würde sich die Courtage berechnen : 2*(KM+TG) * 1.16,
oder?

Wie steht es denn im Vertrag,wie sich das berechnet ? Hast Du Dir mal die Geschäftsbedingungen des Maklers durchgeschaut ?
Ich kenn es nur so, dass die Courtage das ist, was ich im Vetrag hab,also was in meinem Hauptvertrag dabei ist.

In den AGBs steht: „Beim Anmieten von Wohnraum beträgt die Provision zulasten des Mieters 2 Monatsmieten zuzüglich 16 % Mehrwertsteuer.“
Also, da sehe ich eine Grauzone oder gibt es noch Ideen?

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Hallo Jörg,

die Kosten einer Einbauküche, auch wenn hierfür ein Betrag extra verlangt wird sind nicht über die Maklercourtage zusätzlich anzurechnen. Hier geht es letztlich nicht um eine Vermittlung, sondern einen Ratenvertrag. Die Küche geht in Dein Eigentum über.

Stellplatz und Garage sind Bsstandteil der Miete und damit kann der Makler die Courtage verlangen.

Obergrenze sind somit 2 Kaltmieten zzgl. Garege und/oder Stellplatz und zusätzlich 16 % MwSt.

Grüsse Günter

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