In einem Haus soll renoviert, modernisiert, erneuert… werden. Nehmen wir an seit 2 Tagen begannen die Arbeiten und dabei entsteht wahnsinniger Krach ab morgens um 7:00 bis Abends um 18:00. Weiterhin entsteht jede Menge Dreck,sodass die Fenster theoretisch den ganzen TAg geschlossen bleiben müssen, da sonst die ganze Wohnung weiß ist. Weiterhin, werden die Fahrräder in den einzigen Aufbewahrungsmöglichkeiten eingestaubt und durch den Feinstaub nimmt die Mechanik Schaden. Mit welcher Begründung kann hier die Miete gemindert werden, was sollte beachtet werden und wie hoch kann die Minderung angesetzt werden?
Hallo,
die Verschmutzungen muss der VM auf eigene Kosten beseitigen lasen. Dem Mieter besteht insoweit ein Anspruch, wenn persönliches Eigentum verschmutzt wird in Höhe der Reinigungskosten( Aufwand).
Einerseits kann die Miete wegen der erhöhten Verschmutzung und dem erhöhten Reinigungsbedarf - denn man trägt den Dreck auch in die eigene Wohnung - den Lärm durch die Bauarbeiten und durch die fehlende Möglichkeit - insbesondere auch zu dieser Jahreszeit - ein Fenster zu öffnen begründet werden.
Über die Höhe der Mietminderung sollten Mieter und VM verhandeln. Der Mieter sollte schriftlich eine vorläufige Mietminderung erklären und zwar in Höhe von höchstens 25 % ( LG Darmstadt 84, 245 ) der Kaltmiete. (Anmerkung: Ich halte nichts davon, wie der BGH erlaubt, die Mietminderung auch von den Betriebskosten abzusetzen, da spätestens bei Rechnungslegung zumindest diese Mietminderung - die zu einem Fehlbetrag der Vorauszahlungen führt - erstattet werden muss). Wegen der Höhe kann man verhandeln, insbesondere unter der Berücksichtigung, dass der VM jemand beauftragt täglich im Treppenhaus reinigen zu lassen.
Grüsse Günter
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