Hallo,
in einer Mietwohnung gibt es eine Abstellecke/-kammer ohne Heizköprer.
IN der Küche soll der Heizkörper entfernt werden, weil zu viel Platz weg nimmt und eigentlich auch gar nicht gebraucht wird.
Im Grunde genommen wird die ganze Wohnung beheizt.
Ist beheizbare / beheizte Fläche = Wohnfläche ? - Der Balkon würde natürlich abgezogen.
Danke
Manfred
Hallo,
in einer Mietwohnung gibt es eine Abstellecke/-kammer ohne
Heizköprer.
IN der Küche soll der Heizkörper entfernt werden, weil zu viel
Platz weg nimmt und eigentlich auch gar nicht gebraucht wird.
Im Grunde genommen wird die ganze Wohnung beheizt.
Ist beheizbare / beheizte Fläche = Wohnfläche ? - Der Balkon
würde natürlich abgezogen.
Danke
Hallo Manfred,
als Mitmieter würde ich hier massiv dagegen sein und wenn es ohne meine Zustimmung geschieht bei der kommenden Abrechnung die Kosten kürzen. Grundsätzlich ist es zuerst einmal so, dass nur die Räume berechnet werden dürfen, die einen Heizkörper haben. Es darf also nur die Wohnfläche der beheizten Räume ( Räume mit Heizkörper ) berechnet werden. Tatsache ist aber doch, dass die Küchentüre dann eben offen bleibt und die Küche wird mitgeheizt. Da aber die Fläche der Küche nach dem Ausbau der Heizkörper nicht berechnet werden darf, werden die Mehrkosten auf die anderen Miteer umgelegt.
Grüsse Günter
Hallo Günter
gibt es dazu auch Rechtsquellen?
Ich kenne das bisher so, dass zur „beheizten Fläche“ alle Räume einer Wohnung gehören, die z.B. auch durch geöffnete Zimmertüren über andere beheizte Räume beheizbar sind. Leider habe ich die entsprechenden Rechtsquellen derzeit auch nicht parat.
Nach der von dir erklärten Auffassung, wären ja dann ein Großteil von Heizkostenabrechnungen falsch, weil die Umlagefläche um Abstellräume, Flure etc. ohne Heizkörper reduziert werden müsste.
Kannst du noch etwas mehr Licht ins Dunkel bringen?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
in einer Mietwohnung gibt es eine Abstellecke/-kammer ohne
Heizköprer.
IN der Küche soll der Heizkörper entfernt werden, weil zu viel
Platz weg nimmt und eigentlich auch gar nicht gebraucht wird.
Im Grunde genommen wird die ganze Wohnung beheizt.
Ist beheizbare / beheizte Fläche = Wohnfläche ? - Der Balkon
würde natürlich abgezogen.
DankeHallo Manfred,
als Mitmieter würde ich hier massiv dagegen sein und wenn es
ohne meine Zustimmung geschieht bei der kommenden Abrechnung
die Kosten kürzen. Grundsätzlich ist es zuerst einmal so, dass
nur die Räume berechnet werden dürfen, die einen Heizkörper
haben. Es darf also nur die Wohnfläche der beheizten Räume (
Räume mit Heizkörper ) berechnet werden. Tatsache ist aber
doch, dass die Küchentüre dann eben offen bleibt und die Küche
wird mitgeheizt. Da aber die Fläche der Küche nach dem Ausbau
der Heizkörper nicht berechnet werden darf, werden die
Mehrkosten auf die anderen Miteer umgelegt.Grüsse Günter
Hallo Günter
gibt es dazu auch Rechtsquellen?
Hallo,
hier reichen die von den Heizkostenabrechnungsfirmen in Zusammenarbeit mit dem Gesetzgeber aufgestellten Kriterien aus. Ich zitiere aus dem „Handbuch zur Wärrmekostenabrechnung“. „Beheizte Flächen sind nicht nur solche Räume, die auch über einen eigenen Heizkörper verfügen, sondern auch angrenzende Räume, die z.B. durch eine offen stehende Tür indirekt beheizbar sind“
ISBN 3-00-009825-9 Buch anschauen Minol Messtechnik
Grüsse Günter
Ich kenne das bisher so, dass zur „beheizten Fläche“ alle
Räume einer Wohnung gehören, die z.B. auch durch geöffnete
Zimmertüren über andere beheizte Räume beheizbar sind. Leider
habe ich die entsprechenden Rechtsquellen derzeit auch nicht
parat.Nach der von dir erklärten Auffassung, wären ja dann ein
Großteil von Heizkostenabrechnungen falsch, weil die
Umlagefläche um Abstellräume, Flure etc. ohne Heizkörper
reduziert werden müsste.Kannst du noch etwas mehr Licht ins Dunkel bringen?
Na da bin ich ja wieder beruhigt
Aber eigentlich widerspricht das ja dann auch wieder deiner ersten Meinung
Oder habe ich da etwas falsch interpretiert?
->
Da aber die Fläche der Küche nach dem Ausbau
der Heizkörper nicht berechnet werden darf, werden die
Mehrkosten auf die anderen Miteer umgelegt.Grüsse Günter
->
Ich zitiere aus dem „Handbuch zur
Wärrmekostenabrechnung“. „Beheizte Flächen sind nicht nur
solche Räume, die auch über einen eigenen Heizkörper verfügen,
sondern auch angrenzende Räume, die z.B. durch eine offen
stehende Tür indirekt beheizbar sind“ISBN 3-00-009825-9 Buch anschauen Minol Messtechnik
Grüsse Günter
Hallo,
in einer Mietwohnung gibt es eine Abstellecke/-kammer ohne
Heizköprer.
IN der Küche soll der Heizkörper entfernt werden, weil zu viel
Platz weg nimmt und eigentlich auch gar nicht gebraucht wird.
Im Grunde genommen wird die ganze Wohnung beheizt.
Ist beheizbare / beheizte Fläche = Wohnfläche ? - Der Balkon
würde natürlich abgezogen.
DankeHallo Manfred,
als Mitmieter würde ich hier massiv dagegen sein und wenn es
ohne meine Zustimmung geschieht bei der kommenden Abrechnung
die Kosten kürzen. Grundsätzlich ist es zuerst einmal so, dass
nur die Räume berechnet werden dürfen, die einen Heizkörper
haben. Es darf also nur die Wohnfläche der beheizten Räume (
Räume mit Heizkörper ) berechnet werden. Tatsache ist aber
doch, dass die Küchentüre dann eben offen bleibt und die Küche
wird mitgeheizt. Da aber die Fläche der Küche nach dem Ausbau
der Heizkörper nicht berechnet werden darf, werden die
Mehrkosten auf die anderen Miteer umgelegt.
Hallo Rudi,
meine erste Antwort kann man wirklich als Widerpruch zur jetzigen Antwort auslegen. Ist es aber nicht. Ich bitte „Grundsätzlich …“ zu beachten. Die Frage, warum Du nachgefragt hast, hat mich veranlasst, meine Antwort zu prüfen. Ich habe dann schon festgestellt, dass sie richtig ist, aber ich auf den grundsätzlichen Berechnungsmodus eingegangen bin, nicht aber auch die Möglichkeiten und in Einzelfällen sogar auf bindende Vorschriften, auch Räume ohne Heizkörper in die Wohnfläche einzubeziehen, wenn diese aus anderen Räumen beheizbar sind.
Ich habe dann auf dem Weg der Benachteiligung anderer Mieter versucht das Thema zu erklären.
Grüsse Günter und ein schönes WE
Hallo Rudi,
meine erste Antwort kann man wirklich als Widerpruch zur
jetzigen Antwort auslegen. Ist es aber nicht. Ich bitte
„Grundsätzlich …“ zu beachten. Die Frage, warum Du
nachgefragt hast, hat mich veranlasst, meine Antwort zu
prüfen. Ich habe dann schon festgestellt, dass sie richtig
ist, aber ich auf den grundsätzlichen Berechnungsmodus
eingegangen bin, nicht aber auch die Möglichkeiten und in
Einzelfällen sogar auf bindende Vorschriften, auch Räume ohne
Heizkörper in die Wohnfläche einzubeziehen, wenn diese aus
anderen Räumen beheizbar sind.Ich habe dann auf dem Weg der Benachteiligung anderer Mieter
versucht das Thema zu erklären.Grüsse Günter und ein schönes WE
Jetzt ist mir wirklich alles klar.
Man will ja auch verstehen und nicht nur Vorschriften/Paragraphen „abreiten“.
Vielen Dank für deine geduldigen Erklärungen.
Gruß Rudi