Hartz IV - Wohnkosten - Kabelanschluss

Hallo

mal angenommen jemand klamüsert die NK Abrechnung jemand anders auseinander und stellt fest, dass dort der Kabelnachluss mit drin ist, also vom Amt mit übernommen wird.
Dieser jemand bezahlt seinen Anschluss aber selber, da nicht mit in den NK enthalten (zuwenig Mietparteien).
Wie ist dazu die rechtliche Lage (evtl schon Uteil?)? Ist ja eine Ungleichbehandlung :frowning:
Danke schon mal

LG
Mikesch

Hallo

mal angenommen jemand klamüsert die NK Abrechnung jemand
anders auseinander und stellt fest, dass dort der
Kabelnachluss mit drin ist, also vom Amt mit übernommen wird.
Dieser jemand bezahlt seinen Anschluss aber selber, da nicht
mit in den NK enthalten (zuwenig Mietparteien).
Wie ist dazu die rechtliche Lage (evtl schon Uteil?)? Ist ja
eine Ungleichbehandlung :frowning:
Danke schon mal

Hallo,

entweder ich bin zu doof oder ich verstehe die Frage nicht. Für wen zahlt das Amt Kabel und wer ist der, der selbst bezahlt ?

Sofern derjenige, in dessen Abrechnung der Kabelanschluss enthalten ist zusätzlich Kabel privat ( direkt ) bezahlt, muss er dies Kabel DE melden und die Rückerstattung der Gebühren verlangen.

Grüsse Günter

Hallo Mikesch,

deine Frage ist keine mietrechtliche. Ob dir als Hartz IV-Empfänger die Kabelkosten übernommen werden können als sonstige Wohnkosten (Zusatzblatt 1 des Antrages auf ALG II, Seite 2) wenn sie nicht in den Nebenkosten enthalten sind, kann dir eventuell jemand im Brett Ämter und Behörden beantworten.

Gruß Rotraut

Hallo Günter

Hallo

mal angenommen jemand klamüsert die NK Abrechnung jemand
anders auseinander und stellt fest, dass dort der
Kabelnachluss mit drin ist, also vom Amt mit übernommen wird.
Dieser jemand bezahlt seinen Anschluss aber selber, da nicht
mit in den NK enthalten (zuwenig Mietparteien).
Wie ist dazu die rechtliche Lage (evtl schon Uteil?)? Ist ja
eine Ungleichbehandlung :frowning:
Danke schon mal

Hallo,

entweder ich bin zu doof oder ich verstehe die Frage nicht.
Für wen zahlt das Amt Kabel und wer ist der, der selbst
bezahlt ?

Es gibt doch Mietverträge wo die Kabelkosten in den Nebenkosten mit drin sind und solche wo sie nicht drin sind
Werd die Frage noch mal bei Ämter / Behörden stellen, da ist sie wohl auch besser aufgehoben

Sofern derjenige, in dessen Abrechnung der Kabelanschluss
enthalten ist zusätzlich Kabel privat ( direkt ) bezahlt, muss
er dies Kabel DE melden und die Rückerstattung der Gebühren
verlangen.

Grüsse Günter

LG
Mikesch