Liebe Wissende,
nehmen wir an, ein Mangel wird durch Besichtigung des Vermieters festgestellt. Es passiert nichts.
Nach einer schriftlichen Mängelanzeige (z. B. verzogene Eingangstür mit lockerem Schließblech, undichte Fenster durch fehlenden Kitt) kommt ein Schreiben, in dem er behauptet, die Mängel wären durch unsachgemäße Bedienung des Vermieters entstanden und sollen vom Mieter beseitigt werden. Gleichzeitig terminiert er einen neuen Besichtigungstermin.
Muß der Mieter den Vermieter nochmals zur Mängelbesichtigung in die Wohnung lassen und wie sollte man weiterhin vorgehen?
Nehmen wir an, der Vermieter ist ein Choleriker der gerne mal zu Wutausbrüchen und unsachlichem Verhalten neigt.
Danke für die Antworten
Carina
Hallo Carina,
nehmen wir an, ein Mangel wird durch Besichtigung des
Vermieters festgestellt. Es passiert nichts.
Nach einer schriftlichen Mängelanzeige (z. B. verzogene
Eingangstür mit lockerem Schließblech, undichte Fenster durch
fehlenden Kitt) kommt ein Schreiben, in dem er behauptet, die
Mängel wären durch unsachgemäße Bedienung des Vermieters
entstanden und sollen vom Mieter beseitigt werden.
Gleichzeitig terminiert er einen neuen Besichtigungstermin.
Muß der Mieter den Vermieter nochmals zur Mängelbesichtigung
in die Wohnung lassen und wie sollte man weiterhin vorgehen?
Nehmen wir an, der Vermieter ist ein Choleriker der gerne mal
zu Wutausbrüchen und unsachlichem Verhalten neigt.
ja, der Mieter muss den Zutritt ermöglichen. Dabei sollte der Mieter nach Terminabsprache verscuehn, dass zur Besichtigung jemand als Zeuge da ist.
Grüsse Günter
Danke für die Antworten
Carina
Hi,
sorry, habe mich verkehrt ausgedrückt. Der Vermieter fordert, dass der Mieter die Mängel beseitigt und möchte die vom Mieter beseitigten Mängel besichtigen.
Liebe Grüße
Carina
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Hi,
sorry, habe mich verkehrt ausgedrückt. Der Vermieter fordert,
dass der Mieter die Mängel beseitigt und möchte die vom Mieter
beseitigten Mängel besichtigen.
Hallo,
der VM darf nach einer Mängelbeseitigung selbstverständlich die Wohnung besichtigen und prüfen, ob die Mängel beseitigt sind.
Grüsse Günter
…ich bin verwirrt???
Hi Ihr geschätzten Wissenden,
Euer Rat ist so wertvoll, dass mir dieser Unmut hier in diesem Thread sehr leid tut.
Zur fiktiven Sachlage:
Der Vermieter kommt seiner Instandhaltungspflicht nicht nach, weiß durch vorherige Besichtigung von den Mängeln (undichte Fenster durch mangelnden Fensterkitt, klemmende Eingangstür, wodurch sich das Schloßblech gelockert hat). Er hat mündlich und schriftlich zweimal die Reparatur abgelehnt, mit dem Verweis auf eine Sachbeschädigung durch die Mieterin - Zitat: verkehrte Handhabung.
Letzte Wohnungsbesichtigung war September 2004 - Vermieter greift zu persönlichen Angriffen und Beleidigungen.
Mieterin fühlt sich in Ihrer Würde bedroht. Im September gab es ein unerlaubtes Betreten der Wohnung durch die Ehefrau während der Abwesenheit der Vermieterin (minderjährige Tochter wurde an der Eingangstür „Überrannt“) Welchen Grund sollte es für eine nochmalige Wohnungsbesichtigung geben? Wie sollte man weiter verfahren? Reparatur selbst anleiern und von der Miete abziehen?
Friede und herzliche Grüße
Carina
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Hallo,
Zur fiktiven Sachlage:
Der Vermieter kommt seiner Instandhaltungspflicht nicht nach,
weiß durch vorherige Besichtigung von den Mängeln (undichte
Fenster durch mangelnden Fensterkitt, klemmende Eingangstür,
wodurch sich das Schloßblech gelockert hat). Er hat mündlich
und schriftlich zweimal die Reparatur abgelehnt, mit dem
Verweis auf eine Sachbeschädigung durch die Mieterin - Zitat:
verkehrte Handhabung.
Die Mängel, die Du nun nennst, sind nicht im Verschulden des Mieters zu suchen.
Letzte Wohnungsbesichtigung war September 2004 - Vermieter
greift zu persönlichen Angriffen und Beleidigungen.
Mieterin fühlt sich in Ihrer Würde bedroht. Im September gab
es ein unerlaubtes Betreten der Wohnung durch die Ehefrau
dies war seinerzeit Hausfriedensbruch, hat aber heute keine weitere Wirkung, weil bei Hausfriedensbruch sofort zu reagieren ist.
während der Abwesenheit der Vermieterin (minderjährige Tochter
wurde an der Eingangstür „Überrannt“) Welchen Grund sollte es
für eine nochmalige Wohnungsbesichtigung geben? Wie sollte man
weiter verfahren? Reparatur selbst anleiern und von der Miete
abziehen?
Mein Tipp, wie schon direkt. Suche wegen der Kosten das Amtsgerichts auf, beantrage einen Beratungshilfeschein - Du kannst auch direkt den Anwalt anfragen - oder suche einen Mieterverein auf.
Grüsse Günter
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[MOD]: Unfug aus dem Artikelbaum gelöscht (owt)
Da er letztendich falsch war und falsche Handlungsweisen förderte, sowie Bestechlichkeitsvorwürfe gegen Richter enthielt.