Hallo…
Im Mietvertrag kann mit entsprechenden Klauseln wirksam vereinbart werden, dass Kleinreparaturen vom Mieter selbst zu tragen sind. Es sei nun der Fall, dass im Bad und auch in der Küche die Amaturen defekt sind. Der Mieter meldet dies dem Vermieter, welcher darauf hin eine Firma mit der Reparatur beauftragt. Den Rechnungsbetrag in Höhe von 240 Euro präsentiert er dem Mieter. Damit wird die Grenze von 75 Euro für den Einzelfall erheblich überstiegen.
Ist dies eine Reparatur im Einzelfall? Es handelt sich bei dieser Reparatur um einen Auftrag , bei dem zwei Amaturen in zwei verschiedenen Zimmern erneuert wurden.
Denn danach wäre der Mieter ja nicht verpflichtet den Rechnungsbetrag zu begleichen, auch nicht anteilmäßig.
Leider hat der Mieter den Betrag bereits überwiesen. Er könnte sich es also wieder holen, wenn er zur Zahlung nicht verpflichtet ist?
Vielen Dank Lilli
Hallo Lilli,
bei diesen Beträgen handelt es sich ausschliesslich um Reparaturen, die der VM zu targen hat. Es ist sicher vereinbart, dass der Mieter bis zu 75 € im Einzelfall und z.B. 8 % der Jahresmiete zu tragen hat.
Es heisst also eindeutig, Leistungen bis zu 75 €. Eine Rechnung über 75 € ist also eine Reparatur. Der Mieter muss sich auch nicht anteilig beteiligen. Es ist eine irrige Annahme, dass der Mieter von der Rechnung 75 € zahlen muss, der Rest würde der VM zahlen müssen.
Hinweis: Die Klausel ist nur wirksam vereinbart, wenn neben der Beteiligung im Einzelfall auch die Beteiligung innerhalb eines Jahres vereinbart ist.
Im Mietvertrag kann mit entsprechenden Klauseln wirksam
vereinbart werden, dass Kleinreparaturen vom Mieter selbst zu
tragen sind. Es sei nun der Fall, dass im Bad und auch in der
Küche die Amaturen defekt sind. Der Mieter meldet dies dem
Vermieter, welcher darauf hin eine Firma mit der Reparatur
beauftragt. Den Rechnungsbetrag in Höhe von 240 Euro
präsentiert er dem Mieter. Damit wird die Grenze von 75 Euro
für den Einzelfall erheblich überstiegen.
Ist dies eine Reparatur im Einzelfall? Es handelt sich bei
dieser Reparatur um einen Auftrag , bei dem zwei Amaturen in
zwei verschiedenen Zimmern erneuert wurden.
Denn danach wäre der Mieter ja nicht verpflichtet den
Rechnungsbetrag zu begleichen, auch nicht anteilmäßig.
Leider hat der Mieter den Betrag bereits überwiesen. Er könnte
sich es also wieder holen, wenn er zur Zahlung nicht
verpflichtet ist?
Für die überwiesene Zahlung - ich frage mich immer wieder in der Beratung hier und bei mir im Büro - weshalb eigentlich jemand immer zuerst zahlt und dann die Frage stellt, ob er zahlen muss. Du hast mit dieser Zahlung für diesen Fall die Kosten anerkannt, eien Rückforderung ist daher nicht möglich. Künftig beachten, dass Du in solchen Fällen nicht zahlen musst ( Ausnahmen : mutwillige Beschädigungen)
Grüsse Günter
Für die überwiesene Zahlung - ich frage mich immer wieder in
der Beratung hier und bei mir im Büro - weshalb eigentlich
jemand immer zuerst zahlt und dann die Frage stellt, ob er
zahlen muss. Du hast mit dieser Zahlung für diesen Fall die
Kosten anerkannt, eien Rückforderung ist daher nicht möglich.
Künftig beachten, dass Du in solchen Fällen nicht zahlen musst
Hallo Günter,
vielen Dank für die rasche Antwort. Dieser Fall ist meiner Mutter geschehen, Rentnerin… und in Unwissenheit hat sie bereits bezahlt. Erst danach erzählte sie mir davon, werde nun für den Vermieter ein Schreiben aufsetzten, in der Hoffnung, dass dieser die Zahlung wieder an meine Mutter zurück überweist.
LG Lilli