Hallo zusammen!
Angenommen, jemand möchte nebenbei einen kleinen Versandhandel betreiben. Nur um ein paar Euro dazu zu verdienen und in kleinen Umfang.
Abwicklung und Verwaltung würde alles über den eigenen PC in der Wohnung laufen. Zusätzlich würden die Waren (keine grossen Sachen) im zur Wohnung gehörenden Keller gelagert, dort würden auch die Pakete gepackt werden.
Angenommen, es gäbe zwei feste Versandtage pro Woche. Die Anzahl der Pakete wäre nicht hoch, also würde wahrscheinlich zweimal zum Auto gehen reichen, um alles mitzukriegen.
Eine Störung der anderen Mieter würde also nicht vorliegen, da ja jeder mal in seinen Keller geht (oder stimmt das so nicht?).
Nehmen wir an, im Mietvertrag wird sowas nicht genau erwähnt.
Wäre die Ausführung des Gewerbes in diesem Fall erlaubt?
(Natürlich sei vorausgesetzt, dass Gewerbeanmeldung usw. vorhanden ist)
Gruss Froggie
Hallo,
diese Tätigkeit in den Mieträumen muss von VM erlaubt werden. Hier wird ein Gewerbe betrieben. Das Lagern, Verteilen und Verpacken ist so umfassend, dass hier nicht mehr von einer einfachen Tätigkeit ausgegangen werden darf.
Grüsse Günter
Angenommen, jemand möchte nebenbei einen kleinen Versandhandel
betreiben. Nur um ein paar Euro dazu zu verdienen und in
kleinen Umfang.
Abwicklung und Verwaltung würde alles über den eigenen PC in
der Wohnung laufen. Zusätzlich würden die Waren (keine grossen
Sachen) im zur Wohnung gehörenden Keller gelagert, dort würden
auch die Pakete gepackt werden.
Angenommen, es gäbe zwei feste Versandtage pro Woche. Die
Anzahl der Pakete wäre nicht hoch, also würde wahrscheinlich
zweimal zum Auto gehen reichen, um alles mitzukriegen.
Eine Störung der anderen Mieter würde also nicht vorliegen, da
ja jeder mal in seinen Keller geht (oder stimmt das so
nicht?).
Nehmen wir an, im Mietvertrag wird sowas nicht genau erwähnt.
Wäre die Ausführung des Gewerbes in diesem Fall erlaubt?
(Natürlich sei vorausgesetzt, dass Gewerbeanmeldung usw.
vorhanden ist)
Gruss Froggie