Mitrecht nach todesfall

hallo

angenommen jemand verstirbt und die erben müßen noch 3 monate nach dem tot die miete weiter bezahlen ist es dann erlaubt das der vermieter in der zeit wo die erben noch miete zahlen schon damit anfängt die wohnung von grundauf zu renovieren?

Hallo,

ein klares Nein. Dem VM steht die Miete nur dann zu, wenn er bis zum Abklauf der 3 Monate die Schlüssel nicht hat. Wenn er dagegen die Wohnung in Besitz nimmt und in der Wohnung arbeiten lässt - wohl Wasser und Strom noch zu Lasten der Erben gehen - könnt ihm dem VM das Weiterarbeiten untersagen. Vorschlag. Schlüssel übergeben und mit Zeugen feststellen lassen, dass in der Wohnung gearbeitet wird. Den VM unterschreiben lassen, dass keine Miete mehr zu zahlen ist und das Mietverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen zum xx.xx.2005 endet. Will er diese Vereinbarung nicht eingehen, dann ihn auffordern bis zum Ende des Mietverhältnisses sämtliche Arbeiten zu unterlassen.

Grüsse Günter

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