Hallo,
angenommen, der TÜV führt eine sicherheitstechnische Prüfung an der Ölheizungs-Anlage durch.
Wer muss dafür die Kosten übernehmen? Der Mieter oder der Vermieter?
Im Mietvertrag steht der Satz:
„Der Mieter verpflichtet sich, die Heizungsanlage einmal im Jahr warten zu lassen.“
Dies ist auch geschehen (Mieter hat jeweils eine Heizungsfirma beauftragt). Meiner Meinung hat das aber nichts mit der TÜV Prüfung zu tun, oder?
Gruß,
Markus
Hallo,
angenommen, der TÜV führt eine sicherheitstechnische Prüfung
an der Ölheizungs-Anlage durch.
Wer muss dafür die Kosten übernehmen? Der Mieter oder der
Vermieter?
Im Mietvertrag steht der Satz:
„Der Mieter verpflichtet sich, die Heizungsanlage einmal im
Jahr warten zu lassen.“
Dies ist auch geschehen (Mieter hat jeweils eine Heizungsfirma
beauftragt). Meiner Meinung hat das aber nichts mit der TÜV
Prüfung zu tun, oder?
Hallo Markus,
wenn eine Neuanlage eingebaut ist und es handelt sich um die Abnahme der Anlage durch den TÜV muss der VM die Kosten tragen.
Er kann die Kosten aber - wenn er eine Modernisierung vornimmt und diese dem Mieter angekündigt hatte - die Kosten in die Kosten der Modernisierung nehmen.
Handelt es sich dagegen um eine Routineüberprüfung - statt dem Kaminfeger ist der TÜV beauftragt - sind es umlagefähige Kosten.
Grüsse Günter
Hallo Günter,
wenn eine Neuanlage eingebaut ist und es handelt sich um die
Abnahme der Anlage durch den TÜV muss der VM die Kosten
tragen.
Er kann die Kosten aber - wenn er eine Modernisierung vornimmt
und diese dem Mieter angekündigt hatte - die Kosten in die
Kosten der Modernisierung nehmen.
Es handelt sich weder um eine Neuanlage noch um eine Modernisierung.
Handelt es sich dagegen um eine Routineüberprüfung - statt dem
Kaminfeger ist der TÜV beauftragt - sind es umlagefähige
Kosten.
Ich denke, der Vermieter will überprüfen lassen, ob die Heizungsanlage noch in Ordnung ist, da diese relativ alt ist.
Der Kaminfeger war dieses Jahr bereits da (wird über die Betriebskostenabrechnung umgelegt). Und der Mieter beauftragt auf eigene Kosten einmal im Jahr ein Unternehmen zwecks Wartung der Heizung (dieses Jahr ebenfalls bereits geschehen). Damit sollten die Pflichten des Mieters bzgl. der Anlage eigentlich erfüllt sein, oder?
Gruß,
Markus