Muss Nachwuchs dem Vermieter gemeldet werden?

Hallo!
Muss man es dem Vermieter melden, wenn man Nachwuchs erwartet, bzw. welchen bekommen hat?
Und darf man den Kinderwagen im Hausflur stehen lassen oder kann der Vermieter verlangen, dass man ihn jedes Mal nach oben schleppt?
Gruß
daddeldue

Ich nehme an, dass das Kind -früher oder später- ohnehin gemeldet werden muss. Eine regelrechte Pflicht zur Meldung anden VM gibt es m.E. nicht.

Und das mit dem Kinderwagen regelt sich nach den örtlichen Gegebenheiten und den Bestimmungen des Mietvertrages bzw. der oft vereinbarten Hausordnung. Das ist aber weniger eine Frage des Rechts sondern vielmehr eine des Miteinander-Besprechens. Ist nichts vereinbart und sperrt sich der VM, so müsst ihr den Wagen wohl oder Übel woanders abstellen.

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Hallo,

Muss man es dem Vermieter melden, wenn man Nachwuchs erwartet,
bzw. welchen bekommen hat?

bei personenbezogener Nebenkostenabrechnung ist eine weitere Person schon ziemlich interessant und muss daher gemeldet werden.

Und darf man den Kinderwagen im Hausflur stehen lassen oder
kann der Vermieter verlangen, dass man ihn jedes Mal nach oben
schleppt?

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

LG
Rocco

Hallo!
Muss man es dem Vermieter melden, wenn man Nachwuchs erwartet,
bzw. welchen bekommen hat?
Und darf man den Kinderwagen im Hausflur stehen lassen oder
kann der Vermieter verlangen, dass man ihn jedes Mal nach oben
schleppt?

Hallo,

wenn man Nachwuchs erwartet, muss man dies nicht melden. Wird bei den Betiebskosten eine Position nach Personentagen (Personenzahl) abgerechnet ist die Gburt dem VM zu melden. Gibt es keine Kosten, die nach Personenzahl abgerechnet werden, ist ein Kind nicht zu melden. Da der Kinderwagen aber notfalls im Treppenhaus abgestellt werden muss, sollte man, auch wenn keine Pflicht besteht, den VM verständigen, dass Nachwuchs da ist.

Der Kinderwagen darf im Treppenhaus so stehen, dass er niemand behindert und im Notfall keine Sperre darstellt. Gibt es im Treppenhaus geeignete Freiflächen kann der VM diese zum Abstellen des Kinderwagen zuweisen. In Hochäusern mit entsprechendem Fahrstuhl kann der VM auch den Mieter auffordern, den Kinderwagen in seine Wohnung zu nehmen.

Gruss Günter