Hallo
Mal angenommen ein Balkon ist undicht und zwar so sehr das in dem Raum darunter erhebliche Nässe auf tritt. Der Vermieter und der Mieter einigen sich darauf das der Balkon abgeräumt werden muß um den Balkon abzudichten. Der Mieter hat auf diesem Balkon ziemlich viele Kübel und Pflanzen, die er wegen der Größe und Menge kleinschneiden und entsorgen muß, weil sie zu groß sind um sie anderweitig unterzustellen, auch die meisten Kübel werden entsorgt oder verschenkt.
Nun wäre der Balkon leer und der Vermieter würde plötzlich behaupten, das der Balkon plötzlich dicht sei und die Undichtigkeit nur von den Töpfen und Kübeln verursacht worden wäre und er nun keinen Anlaß mehr sähe weitere Schritte zum abdichten des Balkons zu unternehmen. Den Raum unter dem Balkon hat er womöglich neu gestrichen und so alle Merkmale der undichtigkeit entfernt.
Hätte der Mieter durch diese Geschichte ein Recht auf Erstattung der Blumen und Kübel? Da er diese nur zwecks Sanierung des Balkons „entsorgt“ hätte…
Wer könnte womöglich prüfen ob die Undichtigkeit des Balkons aufgrund von Blumenkübeln herrührt?
Tumbleweed
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Hallo Steppenläufer!
Wegen der Frage, ob undicht oder nicht, würde ich mit dem unteren Mieter reden. Wenn der Balkon (hier ist es wohl eher eine Terrasse, unter einem Balkon ist ja üblicherweise kein Zimmer) an sich undicht war, werden die Feuchtigkeitsschäden wieder auftauchen. Ich kann es mir allerdings erstmal auch nicht vorstellen, warum Kübelpflanzen zu einer Undichtigkeit führen sollen und vor allem, warum nach dessen Entfernung diese wieder behoben sein soll. Ein Balkon ist ja der Witterung ausgesetzt, also sollte z. B. überlaufendes Gieswasser ja eigentlich kein Problem sein. Eventuell scheut sich der Vermieter zunächst nur vor den sehr kostenintensiven Sanierungsmaßnahmen und hofft auf trockene Zeiten. Vielleicht kannst Du uns ja noch weiter in die Gedankengänge des Vermieters einführen.
Das Thema Schadensersatz läßt sich meiner Ansicht nach unter dem derzeitigen Kenntnisstand noch nicht beurteilen. Ein Mieter hat die Mietsache pfleglich und schonend zu behandeln. Bei einer über das normale Maß hinausgehende Benutzung ist der Mieter für einen Schaden haftbar. Wenn also die Pflanzkübel den Feuchtigkeitsschaden verursacht haben, sollte der Vermieter eigentlich die Kosten der Beseitigung wieder vom Mieter bzw. von seiner eventuell vorhandenen Haftpflichtversicherung zurückverlangen. Verzichtet er darauf, würde mich das zunächst an der Wahrhaftigkeit der Begründung zweifeln lassen (ich würde ihm das allerdings auch nicht auf die Nase binden, eventuell ist er wirklich kaufmännisch ungeschickt). Im Weiteren besteht mieterseits für notwendige Reparatur- und Erhaltungsmaßnahmen in den Mieträumen eine Duldungspflicht. Er darf deren Durchführung nicht behindern. Der Vermieter muß meines Wissens nach Aufwendungen des Mieters für das Zugänglichmachen des Arbeitsortes geleistete Aufwendungen grundsätzlich ersetzen. Das würde ich aber nur innerhalb eines üblichen Rahmens gelten lassen (z. B. Rückbau einer Einbauküche oder Schlafzimmereinbauschrank). Ersatzansprüche für eine unübliche Art der Nutzung würde ich ausschließen.
Es stellt sich uns also die Frage, ob der Mieter eine unüblich große Zahl an Kübeln und Pflanzen auf seinem Balkon gelagert hatte. Hatte er darüber eventuell eine Genehmigung des Vermieters? Warum konnte der Mieter seine Pflanzen nicht vorübergehend woanders unterbringen? Warum hat der Mieter nicht schon vorher über eine Ersatzleistung verhandelt?
Schöne Grüße
Thomas Witter, Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und Bauingenieur, München
Hallo Thomas
Detailierter sehe diese Geschichte so aus, das der Balkon praktisch über einem Vorratsraum liegt. Also, im ersten Stock. Die Pflanzen die darauf gestanden hätten waren einfach zu groß für einen Umzug. Vielleicht stand da ein ziemlich großer Bambus (4 Meter) und ein Flieder in so einem Kupfernen Waschkessel und noch weitere 4 -5 aber eher kleinere Kübel und Töpfe.
Der angenommene Balkon ist allerdings auch ungefähr 2,5 x 5 Meter groß. Und die Brüstung sind praktisch die verlängerten Mauern der unteren Etage und der Boden ist die Decke des unteren Raumes. Alles in allem sehr robust.
Eine ausdrückliche Erlaubnis lag nicht vor, allerdings wurde vom Vermieter wohl auch nicht widersprochen und er hatte wohl Kenntnis davon, da diese Bepflanzung nicht zu übersehen gewesen sein sollte.
Die Gedankengänge des eventuellen Vermieters könnten vielleicht dahin gehen das er vielleicht denkt, das es nicht mehr lohnt in das Haus zu investieren, Vielleicht ist es kurz nach dem Krieg erbaut und mehr schlecht als recht zusammengeschustert worden ( gab ja damals nicht soviel?) und der Zahn der Zeit hat auch schon mächtig am Hause genagt? Vielleicht ist er ja auch schon so um die 74 Jahre alt und hat einen Herzfehler und keine Erben?? Vielleicht waren ihm auch nur die vielen Pflanzen ein Dorn im Auge, weil vielleicht der Hauswart vom Nachbarhaus gemeint hatte, das sich sowas nicht gehöre, so einen „Urwald“ auf dem Balkon…
Vielleicht hat er sich gedacht das es eine gute Idee sei, den Mieter erstmal alles räumen lassen und wunderbarerweise ist plötzlich wieder alles gut? Und sowieso war das nur die Schuld des Mieters der soviele Pötte da drauf stehen hatte…na, Vielleicht…ist es nun etwas klarer geworden??
P.s.
er Vorratsraum wird vielleicht nun nach der „renovierung“ immer unter Verschluß gehalten, vorher war er wohl eventuell immer offen.
Tumbleweed (Taumelgras)
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Hallo Tumbleweed!
Danke für die freundliche Aufklärung. Verzeih meinen ungelungenen Übersetzungsversuch!
Knapp daneben ist auch vorbei (siehe http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.s/s840760.htm, jetzt aber http://www.schalomnet.de/webthums/pflanz/pages/img_7…). Aber ich betreibe solche Namensspiele selber gerne. Jetzt aber wieder zum Thema, bevor ich in das botanische Forum verschoben werde. 
Wer ist den der Nutzer des Vorratsraumes?
Die bauliche Beschreibung des Balkons läßt ein gewisses Schadensbild vor meinem geistigen Auge erscheinen. Eine massive Brüstung arbeitet durch Ihre Länge im Wechsel der Temperaturen in nicht unerheblichen Maße. Je nachdem, wie Sie mit dem aufsteigenden Bauwerk verbunden ist, kann es zu Spannungen und im weiteren Verlauf zu Rissen kommen, durch die dann die Feuchtigkeit eindringt. Frost verstärkt durch seine aufbrechende Wirkung nunächst kleine Schäden sehr schnell. Ebenso kann es durch die „starke Bewaldung“
zu einem erhöhten Maß an Verschmutzung kommen, die eine (hoffentlich vorhandene) Entwässerungseinrichtung des Balkons verstopft. Angestautes Wasser muß durch die schadhafte Abdichtung dringen. Dies ist insbesondere im Zusammenhang mit immer öfter auftretenden Starkregen zu sehen, wenn die oft knapp bemessenen Ableitungen durch Staub und Laub weiter verengt sind. Der Mieter sollte darauf achten, daß diese stehts frei und sauber sind.
Die Wohnungssituation unter dem Eindruck einer abbauenden Unternehmensführung ohne Aussicht auf eine geordnete Nachfolge stellt sich wohl schwierig dar. Oft kommt hier noch eine für die Mieter zunächst angenehme, sozialverträgliche Mietpreisstruktur hinzu, die es andererseits schwierig macht, neue Investoren zu finden. Allerdings scheint mir die Altersabsicherung bei 74-jährigen zumindest noch mittelfristig als elementar wichtig, da kann man leicht noch 10 bis 20 Jahre auf die Einnahmen angewiesen sein. Im Alter wird’s nicht leichter, warum also notwendige Instandhaltungen auf schwierigere Zeiten verschieben? Ich könnte mir allerdings auch vorstellen, daß der Vermieter nicht voreilig handeln möchte. Die Eingrenzung der Ursache bei Feuchtigkeitsschäden ist oft sehr schwierig. Ich hatte auch schon einen Balkon, an dem wir jahrelang herumgedoktert haben, bis letztlich erst nach einer radikalen, kompletten und ziemlich kostspieligen Sanierung dann endlich mal Ruhe war. Das Geld wird im wahrsten Sinne des Wortes vergraben, das Kosten-Nutzen-Verhältnis erscheint einfach nicht sonderlich hoch, insbesondere wenn die schadhaften Räume von untergeordneter Bedeutung sind.
„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt.“ (Schiller: Wilhelm Tell) Warum eine gepflegte Begrünung bei anderen Leuten Mißfallen erregt, ist für mich schleierhaft. Vielleicht herrscht ja ein Mißverständnis und der Nachbar hat die Bedenken vor einem Zusammenbruch (maximale rechnerische Belastung: 500 kg pro qm? Könnte durch einen sehr großen Pflanztrog, dessen Erdreich naß ist, auch mal überschritten werden.) dem Vermieter unterbreitet. Aber das kann man dem Mieter doch auch mitteilen. Ich versteh die Menschen manchmal nicht!
Nochmals, zum Abschluß: Aufgrund einer fehlenden Vereinbarung, die günstigerweise vor dem Beginn der Maßnahme getroffen hätte werden sollen, sehe ich keine Anspruchsgrundlage für Schadensersatzforderungen. Man kann natürlich im Weiteren darüber streiten, da der Vermieter vielleicht unter Vorhaltung besonderer Dringlichkeit zur Vermeidung eines Folgeschadens zu höchster Eile aufgerufen hat und so einer weiteren Absprache ausgewichen ist. Abhängig davon, wie gesprächsbereit der Vermieter jetzt noch ist, stellt sich die Sachlage für mich eher verfahren dar. Noch dazu, wo der Vermieter die Schuld dem Mieter in die Schuhe zu schieben scheint. Der Schaden (ist Geldmäßig ein Wiederbeschaffungswert von € 500,00 zu wenig angenommen?) ist auch wohl eher von ideellem Wert, schließlich kann es so manches Botanikerherz brechen, wenn man seine jahrelang gehegten und gepflegten Kindlein beseitigen muß. Ein Rechtsstreit über die Sache hätte einen sehr ungewissen Ausgang und der Mieter müßte sich weiter emotional mit dem Streit beschäftigen. Da halte ich es im schlimmsten Fall mit Otto (www.lyrix.at/de/text_show/ad76cf7e041d2b8732bb88d96c…, Achtung ! Urheberrecht!?!). Es gibt auch noch andere wichtige Sachen im Leben.
Schöne Grüße
Thomas
Hallo Thomas
Wollte mich kurz für deine Ausführungen bedanken…
Tumbleweed
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Bitte, bitte! Keine Ursache. 
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