Angenommen es gäbe so einen Fall:
bei Betätigung der Klospüle durch einen Nachbar bekommt man während dem Duschen plötzlich weniger kaltes Wasser (sprich man verbrennt sich fast). Dies wird im Februar dem VM telefonisch gemeldet und schließlich wird im Juni ein Thermostat installiert; das Problem zeige sich aber nun so, dass manchmal (nicht jedes mal) beim Duschen im Sekundentakt ein Wechsel zwischen heiß/kalt erfolgt. Kann man in diesem Fall eine Mietminderung beantragen, falls ja wie hoch? Wie sieht es mit dem Nachweis des Problems aus (es passiere nicht jedes mal)?
Angenommen das alles ist dem Mieter zu viel und er entschliesst sich zu kündigen. Kann er dann trotzdem eine Mietminderung beantragen? Sollte er zuerst kündigen oder zuerst die Mietminderung beantragen?
Der Mieter entschließe sich, am 1.7. zu kündigen, um dann am 1.10 (kündigungsfrist 3 Monate) ausziehen zu können. Muss er dann schreiben „ich kündige zum 1.7.“ oder „ich kündige zum 1.10.“ ?
zu dem Thema Mietminderung kann ich nichts gehaltvolles sagen. Meiner Meinung nach solltest du aber überdenken, ob du einen Vermieter der deine Wohnung in drei Monaten möglichst ohne Probleme abnehmen soll, mit einer Mietminderung ärgern willst.
Was aber die Kündigung betrifft: „Hiermit kündige ich den bestehenden Mietvertrag fristgerecht zum 30.09.2005“. Du kündigst ja zum letzten Tag des entsprechenden Monats und nicht zum ersten des folgenden.
Angenommen es gäbe so einen Fall:
bei Betätigung der Klospüle durch einen Nachbar bekommt man
während dem Duschen plötzlich weniger kaltes Wasser (sprich
man verbrennt sich fast). Dies wird im Februar dem VM
telefonisch gemeldet und schließlich wird im Juni ein
Thermostat installiert; das Problem zeige sich aber nun so,
dass manchmal (nicht jedes mal) beim Duschen im Sekundentakt
ein Wechsel zwischen heiß/kalt erfolgt. Kann man in diesem
Fall eine Mietminderung beantragen, falls ja wie hoch? Wie
sieht es mit dem Nachweis des Problems aus (es passiere nicht
jedes mal)?
Dieses Problem ist ein Druckproblem, tritt fast überwiegend in Altbauten auf. Mietminderung ist hier nicht möglich.
Angenommen das alles ist dem Mieter zu viel und er
entschliesst sich zu kündigen. Kann er dann trotzdem eine
Mietminderung beantragen? Sollte er zuerst kündigen oder
zuerst die Mietminderung beantragen?
Finger hier weg von einer Mietmidnerung.
Der Mieter entschließe sich, am 1.7. zu kündigen, um dann
am 1.10 (kündigungsfrist 3 Monate) ausziehen zu können. Muss
er dann schreiben „ich kündige zum 1.7.“ oder „ich kündige zum
1.10.“ ?