Mietminderung, Kündigung und Kündigungsdatum

Hallo,
ich habe einpaar Fragen auf einmal:

  1. Angenommen es gäbe so einen Fall:
    bei Betätigung der Klospüle durch einen Nachbar bekommt man während dem Duschen plötzlich weniger kaltes Wasser (sprich man verbrennt sich fast). Dies wird im Februar dem VM telefonisch gemeldet und schließlich wird im Juni ein Thermostat installiert; das Problem zeige sich aber nun so, dass manchmal (nicht jedes mal) beim Duschen im Sekundentakt ein Wechsel zwischen heiß/kalt erfolgt. Kann man in diesem Fall eine Mietminderung beantragen, falls ja wie hoch? Wie sieht es mit dem Nachweis des Problems aus (es passiere nicht jedes mal)?

  2. Angenommen das alles ist dem Mieter zu viel und er entschliesst sich zu kündigen. Kann er dann trotzdem eine Mietminderung beantragen? Sollte er zuerst kündigen oder zuerst die Mietminderung beantragen?

  3. Der Mieter entschließe sich, am 1.7. zu kündigen, um dann am 1.10 (kündigungsfrist 3 Monate) ausziehen zu können. Muss er dann schreiben „ich kündige zum 1.7.“ oder „ich kündige zum 1.10.“ ?

vielen Dank im Voraus
Rose2005

Hi Rose2005,

zu dem Thema Mietminderung kann ich nichts gehaltvolles sagen. Meiner Meinung nach solltest du aber überdenken, ob du einen Vermieter der deine Wohnung in drei Monaten möglichst ohne Probleme abnehmen soll, mit einer Mietminderung ärgern willst.

Was aber die Kündigung betrifft: „Hiermit kündige ich den bestehenden Mietvertrag fristgerecht zum 30.09.2005“. Du kündigst ja zum letzten Tag des entsprechenden Monats und nicht zum ersten des folgenden.

Gruß
Nita

Hallo,

ich habe einpaar Fragen auf einmal:

  1. Angenommen es gäbe so einen Fall:
    bei Betätigung der Klospüle durch einen Nachbar bekommt man
    während dem Duschen plötzlich weniger kaltes Wasser (sprich
    man verbrennt sich fast). Dies wird im Februar dem VM
    telefonisch gemeldet und schließlich wird im Juni ein
    Thermostat installiert; das Problem zeige sich aber nun so,
    dass manchmal (nicht jedes mal) beim Duschen im Sekundentakt
    ein Wechsel zwischen heiß/kalt erfolgt. Kann man in diesem
    Fall eine Mietminderung beantragen, falls ja wie hoch? Wie
    sieht es mit dem Nachweis des Problems aus (es passiere nicht
    jedes mal)?

Dieses Problem ist ein Druckproblem, tritt fast überwiegend in Altbauten auf. Mietminderung ist hier nicht möglich.

  1. Angenommen das alles ist dem Mieter zu viel und er
    entschliesst sich zu kündigen. Kann er dann trotzdem eine
    Mietminderung beantragen? Sollte er zuerst kündigen oder
    zuerst die Mietminderung beantragen?

Finger hier weg von einer Mietmidnerung.

  1. Der Mieter entschließe sich, am 1.7. zu kündigen, um dann
    am 1.10 (kündigungsfrist 3 Monate) ausziehen zu können. Muss
    er dann schreiben „ich kündige zum 1.7.“ oder „ich kündige zum
    1.10.“ ?

…zum 30.09.2005.

Gruss Günter