Liebe Wissenden und Unwissenden,
Angenommen jemand hätte ein Haus gemietet und nach der Übergabe (wurde übersehen), aber noch vorm Einzug ,stellt sich heraus, dass zwar ein Kabelanschluss im Keller ist (unverblombt) der Vermieter auch immer brav die Gebühren zahlt, aber in den Räumen sind keine Leitungen oder eine Dose vorhanden.Es geht also von der Dose im Keller kein Kabel in die Räume. Im Mietvertrag ist unter den Nebenkosten die Kabelgebühr aufgezählt und der Vermieter hat vorm Einzug einen Kabenanschluss mündlich zugesagt. Was sollte dann unternommen werden, bzw. was kann der neue Mieter fordern?
Für schnelle Antworten wäre ich dankbar!!!
Andrea
Liebe Andrea,
nachdem offensichtlich vertraglich die Versorgung mit Kabelanchluß vereinbart ist (Kosten werden laut Mietvertrag fällig) und diese Versorgung nicht funktioniert, hat die Wohnung einen Mangel.
Nachdem der Vermieter wohl eher selten bis gar nicht in der Wohnung fern sieht, wäre es zunächst angebracht (steht normalerweise zur Klarstellung auch im Mietvertrag, z. B.: „Schäden in den Mieträumen hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.“), diesen über den Mangel zu informieren, damit dieser behoben werden kann. Wenn der Vermieter nicht oder in nicht absehbarer Zeit den Mangel beseitigt, kannst Du ja nochmal hier nachfragen. Dann gibt’s Tips zur Mietminderung und Ersatzvornahme.
Schöne Grüße
Thomas Witter, Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und Bauingenieur, München
Da der Vermieter eine Eigenschaft, nämlich die Versorgung mit Kabelfernsehen, zu gesichert hat, muss er auch dafür Sorge tragen, dass eine funktionsfähige BK-Dose vorhanden ist. Das würde ich ihm erst mal freundlich mitteilen. Eventuell ist es auch kein großer Aufwand wenn es denn möglich ist, die Kabel im Keller zu verlegen und von dort auch durch die Kellerdecke im Bereich der Zimmerwand eine kleine Bohrung vorzunehmen und eine BK-Dose an der Wand zu befestigen. GGf. kann man die Kabel auch unterhalb der Fussleiste verlegen. Es gibt Kabel, die extrem dünn sind und sehr gut unter Fussleisten oder in Nieschen passen.
Liebe Tippgeber,
vielen Dank für eure Hinweise. Ich habe mich mit der Vermieterin geeinigt, morgen kommt der Elektriker und bringt die Sache auf Vermieterkosten in ordnung.Danke nochmal.
Andrea
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