Durchlauferhitzer defekt - was tun ?

hallo liebe www´ler,

mal angenommen jemand wäre vor kurzem in dei neue (traum)mietwohnung gezogen undstellt nach kurzer zeit fest, dass der durchlauferhitzer im bad undicht ist.

vermieter wird informiert, der mieter soll auf dessn kosten einen bestimmten klepnerbetrieb anrufen und kommen lassen. wird genau so gemacht… der klampner würde jedoch bei der reparatur gleich feststellen, das der durchlauferhitzer äusserst merkwürdige geräusche (lautes klacken) von sich geben und geht mit den worten " der macht´s sicher nicht mehr lange, da werd ich bald nochmal kommen müssen" wieder nach hause.

weiterhin würde das gerät mittlerweile so laut werden, dass das kind im nachbarzimmer nachts von de gräuschen (klacken/wasserblubbern/wasserkochen) wach wird, obwohl eigentlich das geräöt nicht arbeiten müsste, da ja keiner badet/duscht.

wie hätte derjenige dann jetzt vorzugehen, denn das gerät ist ja noch nicht kaputt, nur unerträglich laut, verrichtet zwar ungleichmäßig seinen dienst (heisswasser gibts bei fast allem was nicht 100% kalt stellung des mischhebels ist), aber es kann ja wohl auch nicht das gelbe vom ei sein, dass man nachts die sicherungen vom durchlauferhitzer ausstellen müsste um in ruhe schlafen zu können ?

vielen dank für eure anregeungen

der jörg

Hallo Jörg,

was hält den Mieter davon ab, das genau so dem Vermieter zu schildern? Beißt er? :wink:

Grüße

Thomas

Hallo Jörg,

was hält den Mieter davon ab, das genau so dem Vermieter zu
schildern? Beißt er? :wink:

hallo thomas,

nein beißen tüte er nicht, aber er repariert lieber alles solange bis man vielleicht schlussendlich noch mal reparieren könnte und bei der nächsten reparatur feststellt, das dies die vorletze ist, wonach man die zahl der möglichen reparaturen auf ein weiteres erhöht…, denn schließlich ist das gerät ja erst 30 jahre alt und hat somit noch 35 jahre bis zum rentenalter ;o)

der jörg

Grüße

Thomas

Hallo,

mal angenommen, der Mieter informiert den Vermieter nicht über die absonderlichen Geräusche und das offensichtliche (offenhörbare) Eigenleben des DE. Mal angenommen, das Eigenleben des DE führt zum Wohnungsbrand. Dann hat der Mieter die A…karte gezogen, denn er hat den Vermieter nicht auf die drohende Gefahr aufmerksam gemacht.

Der DE ist darauf angewiesen, dass im Betrieb ständig Wasser durchläuft und ihn kühlt. Falls auch ohne Wasserentnahme die Heizung angeht, ist das in höchstem Maße gefährlich und der DE darf eigentlich nicht mehr betrieben werden.

Gruß, Niels

denn schließlich ist das gerät ja
erst 30 jahre alt und hat somit noch 35 jahre bis zum
rentenalter ;o)

Ökologisch gesehen, sehr vorbildhaft! (ökonomisch eher nicht)
Grundsätzlich ist es das gute Recht des Vermieters, zu bestimmen, ob eine Sache repariert oder erneuert werden soll.
Wenn der Vermieter aber über die Strenge schlägt, die Sicherheit nachhaltig eingeschränkt ist und der Mieter zu viele Urlaubstage für die Reparaturtermine des Handwerkers opfern soll, würde ich beim Handwerker einen Antrag auf Frührente (für den DE!) unter Hinweis auf die Umstände stellen. :wink:

Viel Glück
Thomas

Hallo,

Ökologisch gesehen, sehr vorbildhaft! (ökonomisch eher nicht)

ich persönlich halte es auch ökologisch eher für fragwürdig. Schließlich müssen die Ersatzteile auch produziert und die defekten Teile entsorgt werden. Und das ganze um veraltete Technik am Laufen zu halten. Irgendwann rentiert sich das auch aus ökologischer Sicht nicht mehr.

Gruß, Niels