Angenommen, der Mieter kündigt seine Wohnung und muss nun einen Abnahmetermin mit der Hausverwaltung vereinbaren. Ist es dann für den Mieter zumutbar, wenn die Hausverwaltung ihm an drei Tagen jeweils in der Zeit von 9-15 Uhr die Möglichkeit gibt, einen Übergabetermin zu vereinbaren. Schließlich muss sich der Mieter dann ja Urlaub nehmen.
Gibt es da ein Link zu einem Urteil
Angenommen, der Mieter kündigt seine Wohnung und muss nun
einen Abnahmetermin mit der Hausverwaltung vereinbaren. Ist es
dann für den Mieter zumutbar, wenn die Hausverwaltung ihm an
drei Tagen jeweils in der Zeit von 9-15 Uhr die Möglichkeit
gibt, einen Übergabetermin zu vereinbaren. Schließlich muss
sich der Mieter dann ja Urlaub nehmen.
JA - und wo ist da dein Problem ?
das ist eine normale geschäftszeit.
t.
Gibt es da ein Link zu einem Urteil
Hallo,
es gibt sicher ein Urteil, aber dann ist es schon zu spät. Der Mieter sollte - auch in eigenem Interesse - Urlaub nehmen und einen Termin annehmen. Solange die Wohnung nicht ordnungs- und vertragsgemäss mit sämtlichen Schlüsseln übergeben wird, hat der Mieter Miete zu zahlen.
Grüsse Günter
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