Eine Wohnung liegt in einer Wohnanlage in der sich mehrere Häuser
befinden. Die Rückseite der Wohnungen mit Balkon sind um einen großen
Innenhof angeordnet.
Im Sommer spielen viele Kinder im Innenhof an manschen Abenden bis 22
– 23 Uhr.
Die bereiche des Innenhofs sind von Vermieter mit Schildern
ausgestattet die Ruhezeiten auf den Angrenzenden Spielplatz regeln
und das Fußballspielen untersagen.
Leider ist es vielen Mieter Völlig egal was im Mietvertrag über die
Einhaltung der Ruhezeiten steht. Die Situation ist aber leider so
schlimm das es für Schulpflichtige Kinder oft nicht möglich
ist bei dem immensen Lärm einzuschlafen.
Es gab auch schon Gespräche mit den Eltern der Kinder. Doch leider
brachte dieser versuch nicht den Gewünschten erfolg.
Die Fragen:
Was kann man unternehmen ?
Kann man vom Vermieter ( großen Wohnungs- Gesellschaft ) verlangen
etwas gegen diesen Zustand zu unternehmen ?
Wie kann man vorgehen ?
Habt ihr ein paar Tips ?
Aus der Rechtsprechung ergibt sich glaube ich, dass Kinderlärm auch im übermäßigen Maß als normale Umweltgeräusche hinzunehmen sind. Aus diesem Grunde gibt es sogar in einigen Ländern/Städten (z.B. Berlin) die Pflicht, bei Neubauten Kinderspielplätze zu erstellen. Geräusche wie Schreien, Lachen, Weinen sind von jedem hinzunehmen und sind für die Entwicklung von Kindern unumgänglich.
Die erhöhte hinnehmbare Tolleranzgrenz findet jedoch in den allgemeinen Ruhezeiten ihre Grenzen. Ab 22.00 Uhr hat Ruhe zu herrschen. Hier sind die Eltern angehalten, die Kinder vom Spielplatz / Hof in die Wohnungen zu holen.
Was kannst du machen
Den Vermieter mitteilen, dass die Ruhezeiten nicht eingehalten werden und bis 23.00 Uhr ein sehr hoher Geräuschpegel durch spielende Kinder / Jugendliche herrscht, so dass beispielsweise deine Kinder nicht rechtzeitig in den Schlaf kommen und unausgeschlafen zur Schule müssen. Daher dem Vermieter auffordern dafür Sorge zu tragen, dass die Ruhezeiten eingehalten werden. Hierzu kannst du dem Vermieter eine Frist setzen. Du hast das Recht eine angemessene Kürzung der Miete vorzunehmen, einen Teil der Miete einzubehalten und/oder das Mietverhältnis ordentlich oder gar fristlos zu kündigen. Weiterhin kannst du privatrechtlich gegen deine Nachbarn vorgehen. Ich vermute jedoch dass der Vermieter aufgrund der wenigen Rechtsmittel welche ihm zur Verfügung stehen, das Problem langfristig nicht beseitigen kann. Ich kann nur Raten, in diesem Fall eine neue Wohnung zu suchen.