Reparatur verpflichtet?

Man nehme an, man wäre fristlos gekündigt worden. Gegen diese Kündigung würde man aber mit Rechtsanwalt gegenangehen und es wird dann wohl vor Gericht gehen usw…
Jetzt hatte man aber in der Wohnung einige Mängel schon vor der Kündigung dem Vermieter erklärt. Hat der Vermieter jetzt noch die Pflicht die Mängel zu beseitigen?
Hat der Mieter überhaupt noch Ansprüche auf irgendwas? Schliesslich ist er ja fristlos gekündigt auch wenn er da gegenangeht?

winke Heike

Man nehme an, man wäre fristlos gekündigt worden. Gegen diese
Kündigung würde man aber mit Rechtsanwalt gegenangehen und es
wird dann wohl vor Gericht gehen usw…
Jetzt hatte man aber in der Wohnung einige Mängel schon vor
der Kündigung dem Vermieter erklärt. Hat der Vermieter jetzt
noch die Pflicht die Mängel zu beseitigen?
Hat der Mieter überhaupt noch Ansprüche auf irgendwas?
Schliesslich ist er ja fristlos gekündigt auch wenn er da
gegenangeht?

HalloHeike,

der VM ist solnage verpflichtet Mängel zu beseitigen, solange der Mieter in der Wohnung wohnt und der Mieter diese Mängel nicht verursacht hat. Da der Mieter einen Anwalt hat, hat sich dieser nun um dieses Problem zu kümmern. Hier sollte daher kein Paralellvorgang sich auftun.

Grüsse Günter