Angenommen,eine Erbengemeinschaft besitzt ein Haus in der ehemaligen DDR.Dort wohnen seit damaliger Enteignung ein Ehepaar,seit ca 40 Jahren.Bei Rückübertrag an die Erbengemeinschaft wird durch die „Mieter“ eine Mängelliste angefertigtund die EG zur Beseitigung der Mängel aufgefordert.Die EG besichtigt das Haus und stellt fest,das die sanierugsarbeiten höher werden als die Grundsubstanz wert ist und sagen den Mietern,dass sie sich etwas neues suchen mögen,weil sich Sanierung für dieses Haus nicht mehr lohnt.Die Mieter möchten aber dort wohnen bleiben und sagen,dass sie die nötigen Reparaturen selbst durchführen.Das war 1999.Kurz darauf(die EG war inzwischen untereinander verstritten)kam aber doch eine Mängelliste von erheblichen Reperaturforderrungen.Die wichtigsten Sachen wurden durch den Vermieter erledigt.Jetzt in 2005 kommt wieder eine Mängelliste,mit sofortiger Reperaturaufforderung.Die Mängel sind so gravierend,dass eine Grundentkernung stattfinden müßte,oder besser gesagt,Abriss und Neubau(im ganzen Haus Holzwurm-schimmelliege Wände-marodes Mauerwerk-Fenster,Türen müßten komplett erneuert werden usw.)
Die EG meint nun,dass den Mietern gekündigt werden soll,weil es gefährlich ist dieses Haus noch länger zu bewohnen,eine Sanierung ,so wie sie sein müßte kann nicht vorgenommen werden,weil kein Geld dafür vorhanden ist.
Frage:darf der Vermieter ordentlich kündigen,oder ist er verpflichtet,eine Komplettsanierung vorzunehmen,auch wenn kein Geld (und dass wäre soviel ,wie ein kompletter Neubau?
Wäre es für den Vermieter empfehlenswert,die Bauaufsichtsbehörde über so gravierende Mängel,zwecks Kontrolle zu informieren (weil das mit dem Schimmel überall ist ja auch stark gesundheitsgefährdend).
Es gibt Fälle, in denen die Bauaufsicht die Mieter sogar zwangsräumen lässt, weil der weitere Aufenthalt lebensgefährlich ist. Ist eine Totalentkernung notwendig, fällt auch der Wohnraum weg.
Die Mieter warten wahrscheinlich nur darauf, dass sie eine üppige Abfindung kassieren, wohnen selbst wird eh keinen spass mehr machen, ausser es kostet fast nichts.
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Hallo,
ich packe die Angelegenheit nun mal von einer anderen Seite an. Das ehemalige Beitrittgebiet der DDR ist auch rechtlich in DE integriert. Nun stellt sich mir die Frage, ob die Mieter seit dem Zusammenschluss nicht durch Zuwarten und Untätigkeit selbst Mängel und Schäden verursacht haben, auch in der Vergangenheit möglicherweise Mängel nicht gemeldet haben, denn so etwas gab es bei den VEBs ja auch,
somit also auch für den teilweisen Verfall des Gebäudes verantwortlich sind.
Den Mieter kann man nur raten, sich vor Ort über einen Anwalt oder einen Mieterverein kundig zu machen, welche Verantwortung ihnen möglicherweise angelastet werden könnte.
Vor allem wird man die Frage klären müssen, weshalb im Jahre 1999 die Mängel angezeigt und deren Beseitigung verlangt wird ? Diese Mängel sind ja wohl weder in den letzten Monaten oder Tagen entstanden sondern in der Zeit der DDR und nach dem Zusmamenschluss. Das alleine sind immerhin 9 Jahre. Und rein zufällig kommt das alles im Rahmen einer Rückübertragung. Ja hatte der Mieter denn nie was gemacht, wenn er nicht mit der Rückübertragung gerechnet hat. Also ich sehe für den Mieter wenig Chancen, eher für den VM auf Schadenersatz
Grüsse Günter
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Hallo Günther,
hier dem Mieter eine Schuld anhängen zu wollen ist ziemlich dreist. Ich selber habe in einem solchen Katen (6-Familien-Reihenhaus, um 1925, ursprünglich „Arbeiterbehausung“ - also nix Vorzeigbares) gewohnt. Das Haus war unter „Fremdverwaltung“ durch eine große Wohnungsgesellschaft. Schäden wurden nur beseitigt, wenn es absolut nicht zu vermeiden ging. Hausschwammbefall zählte zu den „Nebensachen“. Die Begründung war immer die gleiche: „Da ist ein Rückführungsanspruch drauf, bis der nicht geklärt ist, tun wir nichts dran.“
Und rein zufällig kommt das alles im Rahmen einer Rückübertragung.
Da kommt eben der neue Eigentümer. Natürlich meldet man DANN noch mal alle Schäden! Nicht zufällig!
Du kannst Dir nicht vorstellen, wie viel schlecht erhaltene aber noch sanierbare Altbausubstanz im Osten nach der Wiedervereinigung endgültig über den Jordan gegangen ist. Es waren immer drei Ursachen:
1.) Nicht geklärte Eigentumsverhältnisse - also macht man nichts.
2.) Eigentumsverhätnisse dann nach Rückübertragung klar aber kein Geld zur Sanierung da (oder Erbengemeinschaft zerstritten).
3.) Bewußtes Zerfallenlassen der Häuser um den Denkmalschutz auszubooten bzw. Baufreiheit zu schaffen.
In jedem der drei Fälle trifft dem Mieter wohl keine Schuld.
Gruß
manfred
PS.: In meinem Haus ging es so weiter: Fremdverwaltung -> Zerstrittene Erbengemeinschaft -> Verkauf an Baufirma -> Sanierungsankündigung (völlig Uropische Vorstellungen, Verfahrensfehler), Plan Sanierung mit Mieter in der Wohnung -> Gleichzeitiger (!) Versuch die Wohnungen wegen Eigenbedarf zu kündigen und als Wohneigentum zu verkaufen -> [hier bin ich dann ausgezogen - nach „Entschädigungszahlung“] -> Heute ist das Haus „minimalistisch“ saniert und natürlich keine einzige Wohnung verkauft sondern alles vermietet.
Hallo Manfred,
hier dem Mieter eine Schuld anhängen zu wollen ist ziemlich
dreist.
Ich habe Verständnis, wenn Du so reagierst. Persönlich würde ich aus rein menschlichen Hintergründen Dir hier vollumfänglich zustimmen. Aber es geht hier nicht um meine Meinung und auch nicht um mein soziales Denken. Es geht schlicht und einfach um Recht. Und darauf stütze ich meine Antwort.
Sicher kann man sich darüber streiten, wenn die Vermögensverhältnisse nicht geklärt sind, ob ein Mieter entsprechende Massnahmen vornehmen sollte. Es dürfte aber keinerlei Rechtfertigung geben, dass durch Schweigen nichts geschieht. Hier kann ich dann nur für einen Mieter hoffen, dass er nach der Wiedervereinigung alle Forderungen umgehedn gestellt hat, schriftlich, auch die Antworten aufbewahrt hat und jeden Mangel immer gemeldet hat. Dazu, auch nach dem Recht der der DDR war der Mieter verpflichtet. Wegen einer möglichen Rückübertragung wird daher kaum jemand davon befreit sein, das er möglicherweise für nicht gemeldete Mängel haftbar ist.
Ich selber habe in einem solchen Katen
(6-Familien-Reihenhaus, um 1925, ursprünglich
„Arbeiterbehausung“ - also nix Vorzeigbares) gewohnt. Das Haus
war unter „Fremdverwaltung“ durch eine große
Wohnungsgesellschaft. Schäden wurden nur beseitigt, wenn es
absolut nicht zu vermeiden ging. Hausschwammbefall zählte zu
den „Nebensachen“. Die Begründung war immer die gleiche: „Da
ist ein Rückführungsanspruch drauf, bis der nicht geklärt ist,
tun wir nichts dran.“
Was natürlich insgesamt gesehen leider der jeweiligen Hausverwaltung als grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
Und rein zufällig kommt das alles im Rahmen einer Rückübertragung.
Da kommt eben der neue Eigentümer. Natürlich meldet man DANN
noch mal alle Schäden! Nicht zufällig!
Du kannst Dir nicht vorstellen, wie viel schlecht erhaltene
aber noch sanierbare Altbausubstanz im Osten nach der
Wiedervereinigung endgültig über den Jordan gegangen ist. Es
waren immer drei Ursachen:
1.) Nicht geklärte Eigentumsverhältnisse - also macht man
nichts.
was rechtlich aber nicht richtig ist.
2.) Eigentumsverhätnisse dann nach Rückübertragung klar aber
kein Geld zur Sanierung da (oder Erbengemeinschaft
zerstritten).
bei solchen Mängeln muss notfalls die Beseitigung durch Gerichte erzwungen werden.
3.) Bewußtes Zerfallenlassen der Häuser um den Denkmalschutz
auszubooten bzw. Baufreiheit zu schaffen.
In jedem der drei Fälle trifft dem Mieter wohl keine Schuld.
stimme ich zu
PS.: In meinem Haus ging es so weiter: Fremdverwaltung ->
Zerstrittene Erbengemeinschaft -> Verkauf an Baufirma ->
Sanierungsankündigung (völlig Uropische Vorstellungen,
Verfahrensfehler), Plan Sanierung mit Mieter in der Wohnung
-> Gleichzeitiger (!) Versuch die Wohnungen wegen
Eigenbedarf zu kündigen und als Wohneigentum zu verkaufen
-> [hier bin ich dann ausgezogen - nach
„Entschädigungszahlung“] -> Heute ist das Haus
„minimalistisch“ saniert und natürlich keine einzige Wohnung
verkauft sondern alles vermietet.