hallo leute, ich habe mir da eine wilde geschichte ausgedacht, zu der ich gerne eure meinung hätte:
angenommen, eine junge dame bewohnt seit über 5 jahren zusammen mit ihrem lebensgefährten die dachgeschoßwohnung im elterlichen haus.
beide bezahlen anteilig miete an die eltern der jungen dame, es existiert aber kein (schriftlicher) mietvertrag.
nun ist die junge dame ihres lebensgefährten überdrüssig (weil sie sich in einen anderen verliebt hat) und hat ihn von heute auf morgen aus der wohnung geworfen und das schloß ausgetauscht. der gute mann steht jetzt auf der straße und weiß weder, wohin mit seinen sachen, noch wohin mit sich selbst. was aber viel schlimmer ist: der arme kann durch den rauswurf den 11-jährigen sohn der dame, der seit 10 jahren und 9 monaten wie sein eigener sohn ist und ihn auch papa nennt, nicht mehr sehen.
die eltern der dame wollen sich in diese angelegenheit nicht einmischen. dem lebensgefährten ist natürlich klar, dass es eigentlich keinen zweck hat, weiter in dieser wohnung zu bleiben. aber er möchte seinen sohn noch so lange wie möglich sehen und braucht einfach eine angemessene frist, um eine neue wohnung zu finden (was in der stadt, in der er lebt, alles andere als einfach ist) und eine möglichkeit, bis dahin seine besitztümer aufzubewahren.
meine fragen:
- wäre der lebensgefährte mieter der eltern oder nur untermieter der freundin?
- würde der lebensgefährte kündigungsschutz genießen, also ein anrecht auf eine angemessene kündigungsfrist haben?
- was würde der lebensgefährte tun, wenn er sich im mietrecht auskennen würde?
eure meinung zu dieser rein hypothetischen story würde mich sehr, seeehr interessieren.
liebe grüße
pamela
hallo leute, ich habe mir da eine wilde geschichte ausgedacht,
zu der ich gerne eure meinung hätte:
angenommen, eine junge dame bewohnt seit über 5 jahren
zusammen mit ihrem lebensgefährten die dachgeschoßwohnung im
elterlichen haus.
beide bezahlen anteilig miete an die eltern der jungen dame,
es existiert aber kein (schriftlicher) mietvertrag.
nun ist die junge dame ihres lebensgefährten überdrüssig (weil
sie sich in einen anderen verliebt hat) und hat ihn von heute
auf morgen aus der wohnung geworfen und das schloß
ausgetauscht. der gute mann steht jetzt auf der straße und
weiß weder, wohin mit seinen sachen, noch wohin mit sich
selbst. was aber viel schlimmer ist: der arme kann durch den
rauswurf den 11-jährigen sohn der dame, der seit 10 jahren und
9 monaten wie sein eigener sohn ist und ihn auch papa nennt,
nicht mehr sehen.
die eltern der dame wollen sich in diese angelegenheit nicht
einmischen. dem lebensgefährten ist natürlich klar, dass es
eigentlich keinen zweck hat, weiter in dieser wohnung zu
bleiben. aber er möchte seinen sohn noch so lange wie möglich
sehen und braucht einfach eine angemessene frist, um eine neue
wohnung zu finden (was in der stadt, in der er lebt, alles
andere als einfach ist) und eine möglichkeit, bis dahin seine
besitztümer aufzubewahren.
meine fragen:
- wäre der lebensgefährte mieter der eltern oder nur
untermieter der freundin?
Wie soll man wissen, ob der Lebensgefährte Mieter ist, wenn wir nicht wissen, ob die Eltern - auch mündlich - nur einen Vertrag mit der Tochter haben oder mit Beiden ? Ich unterstelle, dass der Mietvertrag nur mit der Tochter (mündlich) abgeschlossen ist, der Lebensgefährte als armer Hund Spar- uind Kreditbank spielt für die Launen seiner Freundin. Da ihm der Zutritt verweigert wird, hat er keine Miete zu zahlen.
- würde der lebensgefährte kündigungsschutz genießen, also
ein anrecht auf eine angemessene kündigungsfrist haben?
nein
- was würde der lebensgefährte tun, wenn er sich im mietrecht
auskennen würde?
er würde nicht zahlen, denn der neue Partner soll zahlen. Und wenn die Freundin - EX - an ihn Forderungen stellt, oder gar Bedingungen stellt, sollte er einen Anwalt aufsuchen.
Der Fall, offenbar aus dem Leben geholt, ist leider zu oft üblich.
Grüsse Günter
Wie soll man wissen, ob der Lebensgefährte Mieter ist, wenn
wir nicht wissen, ob die Eltern - auch mündlich - nur einen
Vertrag mit der Tochter haben oder mit Beiden ? Ich
unterstelle, dass der Mietvertrag nur mit der Tochter
(mündlich) abgeschlossen ist, der Lebensgefährte als armer
Hund Spar- uind Kreditbank spielt für die Launen seiner
Freundin. Da ihm der Zutritt verweigert wird, hat er keine
Miete zu zahlen.
danke GünterW!
wenn das relevant ist:
er ist eigentlich nicht klassisch zu ihr gezogen, sondern beide sind dort nach
einem 1-jährigen spanien-aufenthalt eingezogen, dem ein 2-jähriger gemeinsamer
aufenthalt in seiner wohnung vorausgegangen ist.
vor dem einzug der beiden gab es natürlich ein gespräch mit den eltern. die
meinten, auch er könne dort einziehen, wenn er miete dafür bezahlt.
so ist es dann auch geschehen. ist das schon ein mündlicher mietvertrag?
liebe grüße
pamela
Wie soll man wissen, ob der Lebensgefährte Mieter ist, wenn
wir nicht wissen, ob die Eltern - auch mündlich - nur einen
Vertrag mit der Tochter haben oder mit Beiden ? Ich
unterstelle, dass der Mietvertrag nur mit der Tochter
(mündlich) abgeschlossen ist, der Lebensgefährte als armer
Hund Spar- uind Kreditbank spielt für die Launen seiner
Freundin. Da ihm der Zutritt verweigert wird, hat er keine
Miete zu zahlen.
danke GünterW!
wenn das relevant ist:
er ist eigentlich nicht klassisch zu ihr gezogen, sondern
beide sind dort nach
einem 1-jährigen spanien-aufenthalt eingezogen, dem ein
2-jähriger gemeinsamer
aufenthalt in seiner wohnung vorausgegangen ist.
vor dem einzug der beiden gab es natürlich ein gespräch mit
den eltern. die
meinten, auch er könne dort einziehen, wenn er miete dafür
bezahlt.
so ist es dann auch geschehen. ist das schon ein mündlicher
mietvertrag?
Hallo,
dann wurde ein mündlicher Mietvertrag vereinbart. Dies bedeutet dann aber auch, dass der VM dafür zu sorgen hat, dass dem Mieter der Zutritt gewährt wird. Ansonsten sollte der VM auf die Mietzahlung verzichten und der Fall sollte familiär beendet werden.
Grüsse Günter