Nachtrag 'Vermieter muß wegen Gefahr kündigen'

Ersteinmal Danke an alle,die geantwortet haben.
Keiner der EG will den Mietern etwas Böses,aber da die Mängel so gravierend sind,müssen diese Leute da raus.

Die EG hat jetzt vorsorglich eine schriftliche Kündigung (mit Angabe dieser schwerwiegenden Gründe)ausgesprochen.
Mit einer 9 monatigen Kündigungsfrist und der Option,dass die Mieter selbstverständlich,sobald sie etwas neues haben,ausziehen mögen.

Frage:smiley:ie Mieter werden sich einen Anwalt nehmen und gegen die Kündigung wiedersprechen.Was kann der Vermieter dann tun?
Es heißt doch im BGB,dass der Vermieter,solange die Leute darin wohnen,verpflichtet ist,den Wohnraum instand zu halten.Gilt das in diesem Fall auch?Das wäre ein Fass ohne Boden.
Was passiert eigentlich,wenn angenommen der Vermieter die Bauaufsicht informiert und diese das Haus mit einem Nutzungsverbot belegt?
Muß dann der Vermieter den Mietern eine neue Unterkunft bezahlen(zumindest für die Zeit,in der die Kündigungsfrist noch läuft?
Gruß bea

Hallo,

das Übelste, was einem VM geschehen kann ist, dass eine Behörde ein Gebäude für unbewohnbar erklärt. Dann haftet der VM für die Kosten der Umzüge und Unterbringung und bis zu 24 Monate für höhere Mieten bei etwa gleichen Ersatzwohnungen.

Der VM sollte hier mit einem Architekten einen Sanierungsplan erstellen und dann muss den Mietern erklärt werden, was zu regeln sein wird. Ich empfehle hier dringend die Kosten eines Fachanwaltes nicht zu scheuen.

Grüsse Günter

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Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Aber hat sich die EG denn jetzt mit der ordentlichen Kündigung richtig verhalten?
Gruß bea

Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Aber hat sich die EG denn jetzt mit der ordentlichen Kündigung
richtig verhalten?
Gruß bea

Hallo,

ich bin froh, dass überhaupt dieser Text zuvor hier steht, denn mir brach plötzlich das Netz zusammen. Da mir der Text nicht bekannt ist, kann ich mich dazu nicht äussern, habe aber Zweifel.

Grüsse Günter