Zusätzliche Kosten entgegen Übergabeprotokoll

Hallo!

Angenommen, Vermieter und Mieter erstellen im Rahmen der Wohnungsübergabe bei Beendigung des Mietverhältnisses ein Protokoll, in dem keinerlei Mängel in der Wohnung festgestellt werden. Einige Monate später erhält der Mieter jedoch vom Vermieter zusätzlich zu der noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung Kosten für die Erneuerung eines Rolladenkastens sowie von Steckdosen u.ä. in Rechnung gestellt. Alle diese angeblichen „Mängel“ sind im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt. Ist das rechtens? Beim Übergabeprotokoll handelt es sich doch um einen Vertrag, der nicht einseitig vom Vermieter geändert werden kann, oder? Will heißen: Der Mieter ist in diesem Fall nicht zur Zahlung der zusätzlichen Reparaturkosten verpflichtet?!

Danke für Eure Antworten!

Gruß
Tobias

Hallo!

Angenommen, Vermieter und Mieter erstellen im Rahmen der
Wohnungsübergabe bei Beendigung des Mietverhältnisses ein
Protokoll, in dem keinerlei Mängel in der Wohnung festgestellt
werden. Einige Monate später erhält der Mieter jedoch vom
Vermieter zusätzlich zu der noch ausstehenden
Nebenkostenabrechnung Kosten für die Erneuerung eines
Rolladenkastens sowie von Steckdosen u.ä. in Rechnung
gestellt. Alle diese angeblichen „Mängel“ sind im
Übergabeprotokoll nicht aufgeführt. Ist das rechtens? Beim
Übergabeprotokoll handelt es sich doch um einen Vertrag, der
nicht einseitig vom Vermieter geändert werden kann, oder? Will
heißen: Der Mieter ist in diesem Fall nicht zur Zahlung der
zusätzlichen Reparaturkosten verpflichtet?!

Danke für Eure Antworten!

Gruß

Hallo Tobias,

nur was im Überhabeprotokoll steht ist verbindlich. Spätere Mängel sind nicht möglich. Der Mieter muss die nachträglichen Kosten nicht übernehmen. Der Mieter kann nicht für Mängel, die nicht im Protokoll enthalten sind, haftbar gemacht werden ( BGH NJW 83,446).

Grüsse Günter

Hallo Günter,

alles andere hätte mich ehrlich gesagt auch ziemlich gewundert…

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Gruß
Tobias