Kündigung von DDR-Vertrag durch Insolvenzverwalter

Hallo zusammen,
habe mich schon mittels Google den halben Tag durch’s Internet gekämpft,
bisher jedoch keinen ähnlichen Fall oder Tipps gefunden.
Eine Bekannte wohnt seit Mitte der 70-er Jahre in einem von 2 alten Mietshäusern,
die zu DDR- Zeiten erst privat waren und in den 80-er Jahren
(auch noch zu DDR- Zeiten), vom angrenzenden Volkseigenen Betrieb gekauft bzw. übernommen wurden.
Nach der Wende wechselte der Eigentümer, der VEB wurde von einer bekannten
fleischverarbeitenden Firma gekauft.
Diese Firma ging nun in Insolvenz. Gestern bekam meine Bekannte vom Insolvenzverwalter die Kündigung der Wohnung.
Wie die anderen beiden noch im Hause wohnenden Parteien mit 3-monatiger Kündigungsfrist und mit der
Begründung, daß die Mieteinnahmen nicht reichen würden um die Unkosten die durch die beiden Häuser
entstehen zu decken.
Meine Bekannte hat noch den DDR- Mietvertrag und wenn ich mich jetzt richtig belesen habe eine Kündigungsfrist
von 12 Monaten.
Allerdings bin ich überfragt, ob bei Insolvenz des Vermieters nun andere „Spielregeln“ gelten.
Ist eine Kündigung in so einem Fall überhaupt wirksam? Sicher sollen die verbliebenen 3 oder 4 Mietparteien
nur ausziehen, da sich ein leeres Haus wohl leichter und schneller zu Geld machen lässt.
Eigenbedarf kann schlecht geltend gemacht werden, da ja über die Hälfte der Wohnungen leer stehen.
Ist im übrigen alles noch mit Ofenheizung ausgestattet.
Wäre sehr nett, wenn mir hier jemand paar Ratschläge geben könnte in welchem Gesetzestext ich da suchen muss,
um erstmal etwas gegen die Kündigung in der Hand zu haben.
Besten Dank schonmal.

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass der Insolvenzverwalter nicht im Recht ist. Eine fehlende Kostendeckung ist kein Kündigungsgrund.

Ausserdem sind auch nach meiner Kenntnis DDR-Verträge an bundesdeutsches Recht angeglichen, was bedeutet, dass die Kündigungsfrist neun Monate beträgt.

Die Insolvenz hat vorab mal nichts mit den Mietverhältnissen zu tun. Im Gegenteil, wenn der Insolvenzverwalter auch noch die letzten Einnahmen entzieht, wenn er die Mietverhältnisse beendigt, verletzt er die Verpflichtung, weitere Schäden zu vermeiden.

Hier sollten alle betroffenen Mieter sich gemeinsam an einen Anwalt ( bitte aber denselben ) oder alle Mieter gehen gemeinsam zum Mieterverein. In solchen Fällen darf kein Mieter über Mieterverein oder Anwalt was anderes durchsetzen wollen, wie alle zusammen. Sonst haben am Ende alle - ausser dem Insolvenzverwalter - nichts.

Grüsse Günter

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Hallo,
inzwischen habe ich herausgefunden, daß wegen der langen Mietdauer eine 12-monatige Kündigungsfrist gilt.
Davon abgesehen scheint die Kündigung eh ungültig zu sein, da in dieser ein Vertrag von 1991 gekündigt wird.
Dieser existiert definitiv nicht, der gültige Mietvertrag wurde 1978 unterzeichnet.
Widerspruch wurde schon geschrieben und nun heißt es wohl erstmal abwarten.
Meine Bekannte wohnt am längsten in dem Haus und wird wohl nicht so schnell rauszukriegen sein, außer vielleicht mit unfeinen Mittel, da ist einem schon einiges zu Ohren gekommen.