Schlüsselübergabe...etc

Hallo,
angenommen ein Vermieter hätte zum 31.07.2005 die Kündigung seiner Mieter erhalten und zum 01.08.2005 Nachmieter. Wann sollte die Schlüsselübergabe stattfinden? Problem an der Sache - man stelle sich vor, dass noch Mängelbeseitigungsarbeiten des Bauträgers zu erfüllen sind. Der Vermieter möchte und muss diese natürlich so schnell wie möglich erledigt wissen. Bisher hat sich der Mieter gegen diese gesträubt. Ist es nun rechtens, die schlüsselübergabe auf den 15.07. zu terminieren um danach noch die Wohnung bezugsfertig zu bekommen?

Moien,

bis zum 31 „gehört“ die Wohnung dem Vormieter und eine Schlüsselübergabe ist daher vorher nicht nötig. Je nach Reparaturen ist de Mieter allerdings verpflichtet Zugang zu den Räumen zu ermöglichen für die Durchführung der Arbeiten.

Am sinnvollsten wäre es dem Mieter vorzuschlagen den Schlüssel früher rauszugeben und im Gegenzug weniger Miete für den letzten Monat zahlen zu müssen…

Gruß

Bernd

Hallo,

ich unterstelle, dass die Kündigung fristgemäss erfolgt und der Nachmieter mit Zustimmung des Vermieters vorhanden ist.

Die Frage der Schlüsselübergabe sollte sich dann nicht stellen, wenn der Mieter die Wohnung rechtzeitig übergeben kann. Darunter verstehe ich mindestens eine Woche vor Vertragsende.

Will der VM jedoch vorher in die Wohnung und Arbeiten erledigen, so soll er einfach ab 15.07. die Schlüssel übernehmen und dem Mieter die Miete ab 16.07. erlassen. Jedoch die Wohnung übernehmen und zudem kassieren, kann nicht richtig sein. Also mit dem VM schriftlich vereinbaren, dass alle Zähler zum 15.07.2005 abgelesen werden ( Wasser, Heizung, Strom ), damit nicht noch die Umbaukosten der Mieter zahlen muss. Ebenso vereinbaren, dass mit der Schlüsselübergabe das Mietverhältnis beendet wird und der VM in bar die hälftige Miete für den Juli 2005 bei der Schlüsselübergabe auszahlt.

Üblicherweis egibt man solche Ratschläge nur dann, wenn man das Vorgehen des VM als nicht „ganz korrekt“ um keinen anderen Ausdruck zu benutzen bezeichnen muss.

Grüsse Günter

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aber der Mieter hat doch in der Zeit vor der Kündigung etc. bereits eine Mängelbeseitigung abgelehnt. Ist er nicht eigentlich dazu verpflichtet diese durchzuführen?
Der Vermieter kann doch eigentlich nichts dafür,dass es erst jetzt zu der Beseitigung kommen kann, oder?

Rehi,

wir schreiben den 29. 06. 05, d. h. du hast grad mal 2 Wochen Zeit den mieter zu überzeugen am 15. die Wohnung zu verlassen. Wenn er nicht will gibt es keine rechtliche Handhabe die Übergabe vor Monatsende zu erzwingen - zumal selbst wenn die Zeit für Schritte fehlen würde.

Die Vorgeschichte ist dabei rel. irrelevant ausser das sie wohl besagt das euer „Verhältnis“ nicht das Beste ist - warum auch immer.

Von daher bleibt dir nur die eine Möglichkeit und wenn der Mieter Geld sieht bzw. spart wäre er schön blöd wenn er ohne Grund die Schlüssel nicht hergibt - vorausgesetzt er ist bis dahin mit seinem Umzug fertig.
Nicht vergessen dies ggf. auch schriftlich festzuhalten!

Ob du ggf. Ansprüche hast weil er Reparaturen nicht hat durchführen lassen steht auf einem anderem Blatt und dafür bin ich der falsche Ansprechpartner ;o)

Gruß

Bernd

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aber der Mieter hat doch in der Zeit vor der Kündigung etc.
bereits eine Mängelbeseitigung abgelehnt. Ist er nicht
eigentlich dazu verpflichtet diese durchzuführen?
Der Vermieter kann doch eigentlich nichts dafür,dass es erst
jetzt zu der Beseitigung kommen kann, oder?

Hallo,

der Mieter hat das Recht, während der Mietzeit und bei bestehender Kündigung Massnahmen abzulehnen, die der Vorbereitung künftiger Vertragsverbindungen dienen. Auch dann, wenn er die Räume bereits geräumt hat.

Wenn der VM schlau ist, bietet er dem Mieter an, dass dieser ab 15.07. die Wohnung zurückgeben kann und er ab 15.07. keine Miete mehr zahlen muss. Der VM sollte sich mal überlegen, weshalb der Mieter zahlen soll, weil er, der VM, in die Wohnung will, wenn er andererseits nicht auf eine halbe Monatsmiete verzichten möchte.

Kann - oder darf man - von jemand Leistungen erlangen, die man nicht mehr geben kann und will. Möglicherweise hat der ausgezogenen Mieter sogar die Mängel angemeldet und sie wurden nie beseitigt. Weshalb soll er nun die Miete dafür bezahlen, dass der neue Mieter eine mangelfreie Wohnung auf seine Kosten bekommt, weil der VM keinen Kosten aus einem Mietausfall tragen will ?

Grüsse Günter