Hallo Experten!
Angenommen, in einer Mietwohnung wird ein Badezimmer kernsaniert. Im Zuge der Sanierung wird der Heizkörper versetzt und nunmehr hinter der Badezimmertür angebracht.
Nehmen wir weiter an, dass dies zur Folge hat, dass die Tür nur noch einen Öffnungswinkel von ca. 80 Grad zulässt, bevor sie an die Heizung knallt.
-
Ist das zulässig?
-
Stellt das einen Mangel dar?
-
Mindert das den (Miet)Wert der Wohnung?
-
Welche Rechte hat der Mieter in einem solchen Fall?
Vielen Dank!
Gruß
Birgit
Hallo Experten!
Angenommen, in einer Mietwohnung wird ein Badezimmer
kernsaniert. Im Zuge der Sanierung wird der Heizkörper
versetzt und nunmehr hinter der Badezimmertür angebracht.
Nehmen wir weiter an, dass dies zur Folge hat, dass die Tür
nur noch einen Öffnungswinkel von ca. 80 Grad zulässt, bevor
sie an die Heizung knallt.
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Ist das zulässig?
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Stellt das einen Mangel dar?
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Mindert das den (Miet)Wert der Wohnung?
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Welche Rechte hat der Mieter in einem solchen
Fall?
Vielen Dank!
Gruß
Hallo Birgit,
das stellt keinen Mangel dar, denn der Mieter hat diese Möglichkeit offensichtlich erlaubt. Hätte er eine andere Lösung verlangt und wäre der VM dieser nicht nachgekommen, könnte man heute von einem Mangel sprechen.
Grüsse Günter
Hallo Günter,
zunächst vielen Dank für Deine Antwort!
das stellt keinen Mangel dar, denn der Mieter hat diese
Möglichkeit offensichtlich erlaubt. Hätte er eine andere
Lösung verlangt und wäre der VM dieser nicht nachgekommen,
könnte man heute von einem Mangel sprechen.
wenn wir nun einmal unterstellen, dass der Mieter kein Mitspracherecht bei der Planung hatte (Architekt), dass ihm aber durch eigene Anschauung in einer anderen Wohnung der spätere Zustand noch vor Einbau des Heizkörpers in der eigenen Wohnung bekannt wurde, kann er dann den Einbau eines schmaleren Heizkörpers verlangen? Und entsteht dann ein Mangel, wenn der VM diesem Verlangen nicht nachkommt?
Gruß & Dank
Birgit
Hallo Günter,
zunächst vielen Dank für Deine Antwort!
das stellt keinen Mangel dar, denn der Mieter hat diese
Möglichkeit offensichtlich erlaubt. Hätte er eine andere
Lösung verlangt und wäre der VM dieser nicht nachgekommen,
könnte man heute von einem Mangel sprechen.
wenn wir nun einmal unterstellen, dass der Mieter kein
Mitspracherecht bei der Planung hatte (Architekt), dass ihm
aber durch eigene Anschauung in einer anderen Wohnung der
spätere Zustand noch vor Einbau des Heizkörpers in der
eigenen Wohnung bekannt wurde, kann er dann den Einbau eines
schmaleren Heizkörpers verlangen? Und entsteht dann ein
Mangel, wenn der VM diesem Verlangen nicht nachkommt?
Gruß & Dank
Hallo Birgit,
die Frage des schmaleren Heizkörpers hätte vorher geklärt werden müssen. Der VM ist jetzt nicht mehr zur Änderung verpflichtet.
Grüsse Günter
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die Frage des schmaleren Heizkörpers hätte vorher geklärt
werden müssen. Der VM ist jetzt nicht mehr zur Änderung
verpflichtet.
Hallo Günter,
da im angenommenen Fall der Heizkörper noch nicht eingebaut ist (lediglich in der Nachbarwohnung), befindet man sich noch im „vorher“. 
Ich danke Dir!
Gruß
Birgit